05.02.2008

"20 Minuten"

Wahrheitspflicht verletzt

Presserat heisst Beschwerde teilweise gut.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen "20 Minuten" teilweise gutgeheissen. Die Zeitung habe in einem Artikel über die geplante Filmvorführung eines umstrittenen Pasolini-Films in einer Kirche die Wahrheitspflicht verletzt. Die Gratiszeitung hatte in ihrer Ausgabe vom 8. Februar 2007 berichtet, der Film "Salò oder die 120 Tage von Sodom" des italienischen Regisseurs Pier Paolo Pasolini solle in einer Zürcher Kirche ohne Altersbeschränkung gezeigt werden.

Dabei berief sich die Zeitung auf Aussagen des Programmleiters des Kinos Xenix, das den Film in der Kirche zeigen wollte. Dieser habe gesagt, Altersbeschränkungen habe man beim Kino Xenix nie. Der Filmclub Xenix gelangte darauf mit einer Beschwerde an den Presserat. Die Gratiszeitung habe eine unwahre Behauptung verbreitet. Sowohl der Programmleiter des Kinos als auch der Pfarrer hätten der Zeitung klar gemacht, dass keine Personen unter 18 Jahren zur Vorführung des Filmes zugelassen würden.

Der Film sei am Ende einer umfassenden Retrospektive mit Filmen von Pier Paolo Pasolini gestanden, argumentierte der Beschwerdeführer. Zudem handle es sich um einen 32-jährigen politischen Film, der seinen Platz in der Filmgeschichte habe. Diese Tatsachen habe "20 Minuten" unterschlagen.

Die Beschwerde wurde teilweise gutheissen. Ein unbefangener Leser könne den Artikel dahingehend verstehen, der Filmclub foutiere sich um Altersbeschränkungen, heisst es in der der am Dienstag veröffentlichten Antwort des Presserats.

Nicht begründet erschien dem Presserat die Rüge des Beschwerdeführers, die Zeitung habe es unterlassen, auf die filmhistorische und politische Bedeutung von "Salò" hinzuweisen. Für das Verständnis des im Zentrum des Berichts stehenden Kritik am Vorführungsort und am Fehlen eines Hinweises auf die Altersgrenze sei dies nicht zwingend gewesen.


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