Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat seine Werbe- und Sponsoringrichtlinien auf den neusten Stand gebracht. Die Richtlinien erläutern die Praxis des BAKOM zu Fragen rund um Werbung und Sponsoring. Für die aktuelle Publikation sind auch auch erste Erfahrungen mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und der entsprechenden Verordnung (RTVV) eingeflossen. Die neuen Richtlinien ersetzen diejenigen aus dem Jahre 1999, welche 2007 vorerst punktuell an die neuen Rechtsgrundlagen angepasst worden waren.
Die Richtlinien erläutern Rechtsbegriffe und Gesetzesbestimmungen und geben Auskunft, wie das BAKOM in Zukunft in Einzelfragen entscheiden wird. Damit sollen die Voraussetzungen für eine voraussehbare und rechtsgleiche Anwendung der gesetzlichen Vorgaben geschaffen werden, heisst es in einer Mitteilung.
Ausführlicher und zum Teil neu geregelt werden z.B. das Sponsoring von Kürzestsendungen, die Anwendung der Sponsoringregeln bei Koproduktionen mit Dritten und die Anforderungen an die Deklarierung von Product Placements. Neu regeln die Richtlinien auch die Werbung. So werden etwa Fragen rund um die maximal zulässige Werbezeit, die korrekte Platzierung von Unterbrecherwerbung und sensible Werbeinhalte wie alkoholische Getränke oder Heilmittel beantwortet.
--> Die aktualisierten Werbe- und Sponsoringrichtlinien zum Download

