Das Bundesgericht hat ein Gesuch der Westschweizer Wirtschaftszeitung L'Agefi um Presseförderung abgelehnt. Es bestätigt die Auffassung des Bundesamts für Kommunikation, wonach der Titel zur Fachpresse gehört. Dies berechtigt ihn nicht zum Anspruch auf eine ermässigte Zustellung.
Die Herausgeberin von L'Agefi, Nouvelle agence économique et financière, hatte Anfang 2022 ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Dieses Begehren wurde vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und später vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
Der Beschwerde gegen diesen Entscheid gab wiederum das Bundesgericht nicht statt, wie L'Agefi in seiner Dienstagsausgabe berichtet. Nach Ansicht der 2. öffentlich-rechtlichen Abteilung wurde der Anspruch der Zeitung auf rechtliches Gehör nicht verletzt.
Die Vorinstanz war demnach berechtigt, das verlangte Gutachten abzulehnen, mit dem festgestellt werden sollte, ob der Titel einen Fach-Charakter aufweist oder nicht. Für die Richter ist dieser Punkt eine Rechtsfrage, die nicht an einen Gutachter delegiert werden kann.
Auf Finanzen ausgerichtet
Die Beschwerdeführerin machte zudem geltend, dass das Bundesverwaltungsgericht willkürlich gehandelt habe, indem es die sehr unterschiedlichen Themen des Titels, die seinen fachübergreifenden Charakter begründeten, nicht berücksichtigt habe.
Für das Bundesgericht hingegen schliesst diese Vielfalt nicht aus, dass L'Agefi stark auf Finanzen und Wirtschaft ausgerichtet sei und sich an Leser richte, die in erster Linie an diesen Themen interessiert seien. Unter diesen Umständen bestätigte das Bundesgericht, dass L'Agefi als Fachpresse-Titel keinen Anspruch auf indirekte Presseförderung hat.
In einer Reaktion auf den Seiten von L'Agefi nimmt der Direktor und Chefredaktor Frédéric Lelièvre diesen Entscheid zur Kenntnis und bedauert ihn. «Es geht nicht darum, den Erhalt einer staatlichen Beihilfe zu bedauern, sondern darum, gegen eine eklatante Wettbewerbsverzerrung anzukämpfen», wird er zitiert. (Urteil 2C_35/2023 vom 19. Juni 2023). (sda/wid)
11.07.2023
L'Agefi
Wirtschaftstitel erhält keine Presseförderung
Das Bundesgericht bestätigt, dass L'Agefi als Fachpresse-Titel keinen Anspruch auf indirekte Presseförderung hat.
Eine Ausgabe von L'Agefi vom Jahr 2015. (Bild: Keystone/Laurent Gillieron)
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