04.12.2007

L’Hebdo

Zeitung hat ungenügend anonymisiert

Presserat heisst Beschwerde teilweise gut.

Am Dienstag hiess der Presserat eine Beschwerde gegen "L’Hebdo" teilweise gut. Die welsche Tageszeitung hatte im März 2007 -- wie viele anderen Medien auch -- über einen Fall von sexuellem Missbrauch bei Minderjährigen im Freiburger Sensebezirk berichtet. Dabei wurden verschiedene in die "Affäre von Schmitten" verwickelte Personen befragt und in verschiedenen Medienberichten zitiert.

Daraufhin reichte der Staatsrat des Kantons Freiburg gegen "L'Hebdo", "Le Matin", "Sonntagsblick" sowie die Fernsehsendungen "Infrarouge" und "10 vor 10" Beschwerde wegen Verletzung der Privatsphäre der mutmasslichen Täter und Opfer sowie des Diskriminierungsverbots ein. Am Dienstag gab der Presserat bekannt, dass die Bericherstattung im konkreten Fall zulässig gewesen sei, da sie das Verständnis des gesellschaftlichen Hintergrunds der Affäre gefördert habe.

Zudem sei die Anonymität der Betroffenen in den beanstandeten Medienberichten grösstenteils rigoros gewahrt worden. Einzig bei einer Reportage von "L’Hebdo" beanstandet der Presserat, das Bild eines mutmasslichen Opfers sei ungenügend gepixelt worden, weshalb die Privatsphäre verletzt sei. Nicht verletzt sei hingegen das Diskriminierungsverbot.

Die Nennung der Herkunft der Betroffenen sei im Kontext der öffentlichen Debate über die Integration der jungen Ausländer gerechtfertigt gewesen und habe nicht diskriminierend gewirkt. Unter diesem Gesichtspunkt mehr als diskutabel sei allerdings -- wiederum im Bericht von "L’Hebdo" -- eine besonders angereicherte Herkunftsangabe: "A 15 ans, la jeune fille -- mère thaïlandaise, père suisse -- dit avoir couché avec une cinquantaine de jeunes gens".


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