Im Juni 2005 berichtete die "NZZ am Sonntag", dass der inzwischen pensionierte Zürcher Herzchirurg Marko Turina bewusst ein Herz mit der falschen Blutgruppe implantiert habe. Darauf reichte Turina eine Ehrverletzungsklage ein. Die Untersuchung ist abgeschlossen", erklärt Turinas Anwalt gegenüber "Sonntag". Nun komme es zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich, falls vorher keine Einigung erfolge.
Die Anwälte der beiden Parteien führen bereits Gespräche. Bei der NZZaS wird im Fall Turina eine aussergerichtliche Einigung angestrebt. "Es gibt gewisse Sondierungen über die Möglichkeiten eines Vergleichs", bestätigt Felix E. Müller, Chefredaktor der NZZaS in "Sonntag".
Im Fall des ehemaligen Swissfirst-Chefs Thomas Matter, der die NZZas auf Schadenersatz von 10 Millionen Franken verklagte, strebe man keinen Vergleich an, erklärt Chefredaktor Müller. Man wolle die Korrektheit der Darstellung vor Gericht beweisen.

