Eine Zürcher Journalistin ist beim Bundesgericht mit einer Berufungsklage wegen Urheberrechtsverletzung gegen die britische Fernsehanstalt BBC abgeblitzt. Es ging um ein Foto von Christoph Meili mit vor dem Shredder geretteten Bankakten.
Das Bild des Ex-Wachmanns der UBS mit zwei alten Büchern mit Bankakten aus der Nazi-Zeit in der Hand war ohne die Zustimmung der Journalistin im umstrittenen BBC-Dokumentarfilm "Nazigold und Judengeld" gezeigt worden. Mit ihrer Klage war die Journalistin im Herbst 2001 beim Zürcher Obergericht unterlegen. Sie hatte für die Pressefotografie eine Lizenz- und Verletzergebühr sowie eine Genugtuung verlangt. Das Obergericht fand, bei der Fotografie habe es sich nicht um ein Werk nach Urheberrechtsgesetz gehandelt.
Die I. Zivilabteilung des Bundesgerichtes hat nun die Berufung am Dienstag abgewiesen, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Begründung liegt noch nicht vor. Der Klägerin wurde die Gerichtsgebühr von 2000 Franken auferlegt.
Grosses Medieninteresse an Fotos
Die Journalistin hatte Meili im Januar 1997 mit den Bankakten fotografiert. Nach dem weltweiten Aufsehen, das die verhinderte Aktenvernichtung im Zusammenhang mit der Diskussion um die Nachrichtenlosen Vermögen erhielt, war das Interesse an der einzigartigen Fotografie bei den Medien gross.

