Der jugendliche Straftäter "Carlos" bleibt weiterhin im Gefängnis "Limmattal" in Dietikon ZH. Das Zürcher Obergericht hat die Beschwerde des 17- Jährigen gegen diese Unterbringung abgewiesen. Eine vorläufige Platzierung im Gefängnis sei verhältnismässig, schreibt das Obergericht in einer Mitteilung vom Mittwoch. Das Gefängnis verfüge über eine auf Jugendliche ausgerichtete Abteilung. Zudem handle es sich nicht um den Vollzug einer Freiheitsstrafe, sondern um eine "provisorische und zeitlich beschränkte Lösung im Rahmen des Massnahmenvollzugs".
Zeit intensiv ausnutzen
Das Obergericht räumt zwar ein, dass "Carlos" dank der "hoch individuellen Behandlung" in den letzten 13 Monaten beachtliche Erfolge erzielt habe. Zu seinem sowie zum Schutz seines Umfeldes sei er jedoch in der derzeitigen Unterbringung zu belassen. Es gelte nun die Zeit intensiv zu nutzen, um neue Möglichkeiten einer individuellen Betreuung zu erarbeiten. Das Obergericht legte für die Unterbringung im Gefängnis keinen zeitlichen Rahmen fest, wie Mediensprecherin Andrea Schmidheiny auf Anfrage sagte. Das Gericht habe nur die Frage der Verhältnismässigkeit beurteilen müssen. Laut Schmidheiny liegt es nun an der Jugendanwaltschaft, darüber zu entscheiden, wie und wo "Carlos" künftig betreut werden soll. Gegen den Entscheid des Obergerichts kann "Carlos", beziehungsweise dessen Anwalt innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht einreichen.
Rund um die Uhr betreut
Der "Fall Carlos" war durch eine Reportage des Schweizer Fernsehens SRF zum öffentlichen Thema geworden. Es stellte sich heraus, dass für den straffälligen Jugendlichen ein "Sonder-Setting" eingerichtet worden war. Dieses umfasste eine 24-stündige Betreuung, begleitetes Wohnen in einer 4.5- Zimmer-Wohnung und therapeutische Massnahmen. Zudem besuchte "Carlos", der unter anderem einen Jugendlichen mit einem Messer schwer verletzt hatte, täglich ein Thai-Box-Training. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 29'200 Franken pro Monat. Nachdem dies bekannt geworden war, wurde "Carlos" am 30. August auf offener Strasse in Zürich von der Polizei festgenommen und auf Anweisung der Jugendanwaltschaft vorübergehend in das Gefängnis "Limmattal" eingewiesen.
Gegen diesen Entscheid reichte sein Anwalt beim Obergericht Beschwerde ein und verlangte die "Rückversetzung in die bisherige Massnahme, beziehungsweise eine andere entsprechende Platzierung". Der Zürcher Justizdirektor Martin Graf liess einen Bericht zum Fall "Carlos" erarbeiten. In der Stellungnahme dazu betonte er, dass Luxusbehandlungen für straffällig gewordene Jugendliche künftig nicht mehr möglich sein sollen. Den Fall "Carlos" bezeichnete er als einen "unschönen, tragischen Einzelfall". (sda)

