07.12.2012

Schweizer Medien

Zum Leistungsschutzrecht

Einsatz für verbesserten Rechtsschutz.

Der urheberrechtliche Schutz ist nicht mehr zeitgemäss, um die unlautere digitale Verwertung bzw. Nutzung der publizistischen Gesamtleistungen der Verlage zu verhindern. Dies teilt der Verband Schweizer Medien mit. In vergleichbaren Branchen sei diese Schutzlücke durch ein Leistungsschutzrecht beseitigt worden.

Sendeunternehmen und Tonträgerhersteller haben ein solches Recht schon seit geraumer Zeit und können dank diesem Institut ihre Rechte gegen Dritte besser verteidigen, heisst es weiter. Mit der Verbesserung des Rechtschutzes für Medienunternehmen erhalten Verlage einen markant verbesserten Investitionsschutz und bessere Durchsetzungsmöglichkeiten gegen Rechtsverletzer. Dieser Schutz sei wichtig, weil er auch eine notwendige Voraussetzung für die nötige Etablierung von Bezahlmodellen für die digitalen Angebote der Verlage darstelle. Ein konkreter Schutz für Medienunternehmen würde aussagekräftige Ausschnitte von journalistischen Artikeln umfassen, welche durch das Urheber- und Lauterkeitsrecht bis anhin nicht ausreichend geschützt sind, wobei das bestehende Zitatrecht unangetastet bleiben soll, so der Verband.

Dies würde für gewerbliche News-Aggregatoren bedeuten, dass sie für die Verwendung von News-Ausschnitten mit den Verlagen Nutzungsvereinbarungen schliessen müssten. Der Inhalt solcher Vereinbarungen wäre frei gestaltbar, eine Kollektivverwertung wird vom Verband Schweizer Medien abgelehnt. Bundesrätin Sommaruga habe eine Arbeitsgruppe (AGUR12) eingesetzt, welche unter anderem das Urheberrechtsgesetz unter dem Gesichtspunkt der elektronischen Nutzung von Medien beurteilt. Schweizer Medien habe in dieser Arbeitsgruppe Einsitz und werde seine Anliegen in diesem Rahmen einbringen.

Daneben habe das Präsidium von Schweizer Medien heute beschlossen, eine interne Arbeitsgruppe einzusetzen, welche weitere Möglichkeiten prüft, die eine Verbesserung des Schutzes der Verlagsleistungen gegen unrechtmässige gewerbliche Nutzung bringen sollen. Das Präsidium werde im Frühjahr das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe weiterbehandeln. (pd)


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