Die Computer-Zeitschrift "PCtipp" musste 70 Tools aus ihrer Online-Datenbank löschen. Neuerungen im Schweizerischen Urheberrecht haben die Verantwortlichen dazu gezwungen, Tools, welche Zugangs- und Kopiersperren umgehen, sowie entsprechende Anleitungen aus dem Download-Bereich zu entfernen, heisst es in einer Mitteilung.
Laut "PCtipp" führen die neuen Regelungen zu einem Paradoxon. So sei der Erwerb und Besitz von Umgehungstools ohne Erwerbszwecke und die Umgehung der wirksamen technischen Massnahmen zu gesetzlich erlaubten Verwendungen gestattet (insb. zur Erstellung einer Privat- oder Sicherungskopie). Das Bewerben, Anbieten, Verbreiten der Tools zur rechtlich geduldeten Umgehung jedoch nicht.
Die Zeitschrift würde sich aber nicht nur strafbar und sind zivilrechtlich haftbar machen, wenn sie Tools und Anleitungen, deren Hauptzweck die Umgehung wirksamer technischer Schutzmassnahmen darstellt, in ihrem Archiv zum Download anbietet. Ebenfalls strafbar würde sich "PCtipp" machen, wenn redaktionell über den Einsatz solcher Tools berichtet oder auf der Website zu entsprechende Quellen verwiesen wird.
Natürlich gilt das neue Urheberrecht nicht nur für "PCtipp", sondern für alle anderen Anbieter von entsprechenden Software-Tools in der Schweiz. So findet man beispielsweise auch bei "InfoWeek" auf der Website den Vermerk, dass aufgrund des neuen Urheberrechts, das am 1. Juli in Kraft tritt, gewisse Freeware-Tools, die den Kopierschutz bei DVDs aushebeln, ab diesem Datum nicht mehr angeboten werden dürfen.

