01.05.2013

SRG

Bundesrat gewährt mehr Freiheiten im Internet

Live-Streaming und Texte ohne Sendebezug sind jetzt erlaubt.
SRG: Bundesrat gewährt mehr Freiheiten im Internet

Die SRG darf im Internet künftig kurze Texte veröffentlichen, die keinen Bezug zu Radio- oder Fernsehsendungen haben. Ferner darf sie wichtige Ereignisse im Internet live übertragen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Konzessionsänderung verabschiedet.
 
Der Streit tobte seit Jahren: Die SRG wollte ihre Angebote im Internet ausbauen, die Verleger wehrten sich gegen gebührenfinanzierte Konkurrenz. Weil sich die beiden Parteien nicht einigen konnten, musste der Bundesrat eingreifen.
 
Die Regierung spricht von einer "moderaten" Öffnung des Internets für die SRG. Damit solle der Service public gestärkt werden, heisst es in einer Mitteilung. Zum Schutz anderer Medien würden der SRG aber klare Grenzen gesetzt. Es handle sich um einen Kompromiss, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Medien. Mit diesem Kompromiss können offenbar beide Seiten leben. Die SRG teilte auf Anfrage mit, sie könne nun ihre Angebote den heutigen technischen Möglichkeiten und dem stark veränderten Verhalten des Publikums anpassen. Die Verleger liessen verlauten, sie seien mit dem Gesamtergebnis zufrieden.

Schwerpunkt audiovisuelle Inhalte
Aus Sicht der Verleger ist vor allem das Werbeverbot für die SRG im Internet wichtig, wie Hanspeter Lebrument, Präsident des Verbandes Schweizer Medien, gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Bereits letzten Herbst hatte der Bundesrat beschlossen, dass die SRG auch in Zukunft keine Werbung im Internet verkaufen darf.
 
Im Gegenzug stellte er dem Unternehmen eine Lockerung der Regeln für das publizistische Angebot in Aussicht. Die revidierte Konzession legt nun die Regeln fest. Den Schwerpunkt der Online-Angebote sollen audiovisuelle Inhalte bilden: Drei Viertel aller Texte im Internet, die nicht älter als 30 Tage sind, müssen mit audiovisuellen Inhalten verknüpft sein. In diesem Punkt ist der Bundesrat den Verlegern nach der Konsultation etwas entgegen gekommen. Ursprünglich hatte er vorgeschlagen, dass nur zwei Drittel 
der Online-Texte einen Bezug zu einer Sendung haben müssen.

 
Texte mit maximal 1000 Zeichen
Texte ohne Bezug zu einer Sendung dürfen maximal 1000 Zeichen umfassen. Hier ist der Bundesrat bei seinem ursprünglichen Vorschlag geblieben. Die SRG hatte sich gegen dieses Korsett gewehrt, die Verleger forderten eine tiefere Obergrenze.
 
Texte mit Sendungsbezug müssen einen zeitlichen sowie thematischen Bezug zu Sendungen aufweisen, und dieser muss klar deklariert werden. Ein zeitlich direkter Bezug ist gegeben, wenn die Inhalte nicht früher als rund 30 Minuten vor der Ausstrahlung der Sendung im Internet publiziert werden.

Wie lange nach der Ausstrahlung Onlineinhalte noch einen Sendungsbezug aufweisen können, lässt die Konzession offen. Der Bundesrat geht allerdings davon aus, dass "eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein muss", wie er in den Erläuterungen zur Konzession schreibt.
 
Live-Streaming bei wichtigen Ereignissen
Weiter hat der Bundesrat entschieden, dass die SRG künftig wichtige politische, wirtschaftliche, sportliche und kulturelle Ereignisse direkt über das Internet übertragen darf, via Video-Live-Stream. Diese Übertragungen entsprächen einem breiten Publikumsbedürfnis, schreibt das UVEK.
 
Bisher waren solche Live-Stream-Übertragungen nur bei gleichzeitiger Übertragung in einem Fernsehprogramm oder nach einer Meldung beim Bundesamt für Kommunikation möglich. Mit dem heutigen Entscheid anerkenne der Bundesrat das Internet als selbständigen Verbreitungskanal in der Konzession, heisst es in der Mitteilung.

Der Bundesrat erfüllt damit auch eine Forderung aus dem Parlament. Die Räte überwiesen eine Motion für eine Lockerung beim Live-Streaming. Auf Kritik stösst vor allem, dass das Live-Streaming auch für sportliche und kulturelle Ereignisse zugelassen wird. Die Westschweizer Verleger zeigen sich verärgert darüber. Für den Generalsekretär des Verbandes Médias suisses, Daniel Hammer, ist es ein "schwarzer Tag fürs Privatfernsehen". Damit werde quasi ein neuer TV-Sender geschaffen. Der Streit scheint zumindest in diesem Punkt noch nicht beigelegt zu sein.

 

Auch die Aktion Medienfreiheit kritisiert das Live-Streaming. Dies gehöre nicht zum Service public - ebenso wenig wie das Betreiben einer Newsplattform auf dem Internet. Mit dem Entscheid leiste der Bundesrat der Wettbewerbsverzerrung im Bereich der elektronischen Medien weiter Vorschub.

 
Kein englischsprachiges Radio mehr
Die Änderungen treten per 1. Juni in Kraft, im Herbst will die SRG Zwischenbilanz ziehen. Per Ende August entbindet der Bundesrat die SRG zudem von der Pflicht, ein englischsprachiges Radioprogramm anzubieten (vgl. persoenlich.com). (sda)

Bild: Keystone


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