21.02.2024

Public Eye

Gericht spricht Verfasser von Recherche zu Kolmar frei

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat die Autorinnen und Autoren eines Berichts über den Zuger Rohstoffhändler Kolmar Group vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Die NGO Public Eye und Trial International hatten über Geschäfte mit Schmuggel-Öl aus Libyen berichtet.
Public Eye: Gericht spricht Verfasser von Recherche zu Kolmar frei
Im Berner Amtshaus erfolgte der erstinstanzliche Freispruch für die NGO-Autorinnen und -Autoren einer Recherche zum Rohstoffhändler Kolmar Group. (Bild: Keystone/Peter Klaunzer)

Das Regionalgericht fällte sein Urteil am Mittwoch, wie die beiden Organisationen mitteilten. Das Urteil sei ein wichtiger Schritt gegen Einschüchterungsklagen zum Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit, kommentierte zudem die Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Die Kolmar Group kündigte Berufung beim Obergericht an.

Glaubwürdigkeit der Recherche anerkannt

Gemäss Public Eye und Trial International anerkannte das Regionalgericht die Glaubwürdirkeit der Recherche über den Handel mit geschmuggeltem Diesel aus dem Bürgerkriegsland Libyen durch das Unternehmen. Zudem hielt das Gericht gemäss den beiden Organisationen fest, die Berichterstattung sei im öffentlichen Interesse.

Damit sei bestätigt, dass die Veröffentlichung unbequemer Fakten keine Straftat, sondern ein Pfeiler der Demokratie sei. Noch nicht vom Tisch ist mit dem Urteil allerdings die Schadenersatzklage des Rohstoffhändlers Kolmar Group im Umfang von 1,8 Millionen Franken.

Offen ist auch ein Strafverfahren der Bundesanwaltschaft (BA) nach einer Anzeige von Public Eye und Trial International. Darin geht es um dem Verdacht auf Kriegsverbrechen durch Plünderung. Die BA ermittelt gegen unbekannt.

Kolmar macht grosse Schäden geltend

Die Kolmar Group teilte mit, die «falschen Behauptungen» hätten ihrem Ruf grossen Schaden zugefügt. Im Vorfeld der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative sei es den Autoren im März 2020 wichtiger gewesen, einen politischen statt einen faktischen Bericht nach journalistischen Grundsätzen zu veröffentlichen.

Die Vorwürfe in dem Bericht seien ehrverletzend, was das Regionalgericht anerkannt habe. Der Freispruch sei allein aufgrund des Nachweises des guten Glaubens erfolgt.

Gemäss der Darstellung der Nichtregierungsorganisationen und ihrer Strafanzeige bei der BA soll Kolmar in Malta in Libyen geplünderten Diesel gekauft haben. Dabei geht es um subventionierten Diesel, den Bewaffnete bei staatlichen Raffinerien abzweigten.

Fischerboote schmuggelten den Diesel in internationale Gewässer, wo er auf wartende Schiffe verladen wurde. Die Schiffe transportierten den Kraftstoff nach Malta. In der Folge soll Kolmar 2014 und 2015 über 50'000 Tonnen des dort gelagerten Diesels gekauft haben.

Neben der Anzeige der Nichtregierungsorganisationen erhielt die BA zwischen Mai und Juni 2020 Informationen von der Meldestelle für Geldwäsche (MROS), welche sich mit denen der Organisationen decken. (sda/nil)


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