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Ersetzt KI die Bildredaktionen dieses Landes?

Das fehlende Bildbudget und die langweiligen Stockfotos haben mich ab 2023 als damaliger Chefredaktor von inside-it.ch dazu gebracht, KI-generierte Bilder zu nutzen, um News zu Cyberangriffen, Firmenfusionen oder Cloud-Computing zu bebildern. Nachrichten, für die typischerweise die immer gleichen langweiligen Bilder von Unsplash & Co. hergenommen werden (Hacker = schwarzer Hoodie, you know).

Wichtig war mir, dass die Fotos nur zur Illustration dienten und der KI-Einsatz stets deklariert war. Ich würde es wieder so machen und bin überzeugt, dass KI-Bilder im Medienumfeld unter diesen Bedingungen legitim sind. Die Grenze ist meiner Meinung nach erreicht, wenn Menschen oder Ereignisse gezeigt werden, die es nicht gab – oder wenn die KI-Kennzeichnung fehlt. Was leider auch schon passiert ist und wohl auch noch weiter passieren wird.

Ich verstehe aber auch die Position, KI-Bilder in Medien komplett abzulehnen. Diese widersprechen schliesslich der Prämisse «zeigen, was ist», eben weil sie künstlich sind. Hinzu kommt: KI-Bilder sind in der Schweiz nach aktueller Rechtsprechung nicht urheberrechtlich geschützt. Das heisst, sie können von Lesern oder Konkurrentinnen beliebig weiterverwendet werden.

Wasser auf die Mühlen von Kritikerinnen und Kritikern sind offensichtliche journalistische Fehlleistungen wie jene von 20 Minuten im Herbst 2024. In der Jubiläumsausgabe zum 25. Geburtstag des Mediums zeigte die Redaktion zwei KI-generierte Porträts mit je einem erfundenen Satz, weshalb die Personen die Zeitung mögen (persoenlich.com berichtete).

Mit der Publikation undeklarierter KI-Bilder untergraben Medien das Vertrauen von Leserinnen und Lesern. Aber paradoxerweise passiert das auch mit gelebter Transparenz. Studien zeigen, dass der deklarierte KI-Einsatz beim Aufmacherbild Leserinnen und Leser glauben lässt, auch der zugehörige Text stamme aus der Feder der künstlichen Intelligenz.

Sind Echtheitszertifikate die Lösung? Also die Kennzeichnung von echten Bildern statt generierten? Ich bin skeptisch. Wer ein Bild, einen Text oder eine ganze Zeitung als «nur menschengemacht» deklariert, macht sich angreifbar und muss sicherstellen, dass niemand in der Redaktion KI einsetzt, was praktisch unmöglich ist. Das ist, wie wenn ein Restaurant die Teigwaren als hausgemacht anpreist und dann doch die Packung aus dem Denner aufwärmt.

Wie also kommen wir als Branche raus aus diesem Dilemma? Indem wir uns einerseits eingestehen, dass es für komplexe Probleme keine einfachen Lösungen gibt. Und indem wir uns auf einen Branchenstandard einigen, wie, wo und wann KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden. Und uns in aller Konsequenz daran halten.



Reto Vogt ist Co-Präsident des Vereins Qualität im Journalismus (QuaJou), Studienleiter Digitale Medien und KI am MAZ in Luzern und freier Journalist. Dieser Beitrag ist in ähnlicher Form zuerst im monatlichen QuaJou-Newsletter erschienen.

Unsere Kolumnistinnen und Kolumnisten vertreten ihre eigene Meinung. Sie deckt sich nicht in jedem Fall mit derjenigen der Redaktion.

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KOMMENTARE

Christoph Schütz
17.11.2025 16:28 Uhr
"KI-Bilder sind in der Schweiz nach aktueller Rechtsprechung nicht urheberrechtlich geschützt." Meines Wissens gibt es bei uns bis heute kein entsprechendes Urteil, ich würde mich freuen, wenn die diesbezügliche Rechtslage geklärt würde. In den USA, in China und in der Ukraine wurden mit KI-generierte Bilder bereits geschützt.
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