Konsumentenschützer haben in Deutschland einen Sieg gegen Facebook errungen. Das soziale Netzwerk muss eine Busse in Höhe von 100'000 Euro zahlen. Facebook hatte trotz rechtskräftiger Verurteilung eine umstrittene Klausel in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen zunächst nicht geändert. «Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100'000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen», erklärte Klaus Müller von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag.
Eine Facebook-Sprecherin erklärte auf Anfrage, der Konzern sei der ersten Anordnung nachgekommen und habe schon vor einiger Zeit die bemängelte Stelle in den allgemeinen Geschäftsbedingungen klarer gestaltet. Nun sei das Gericht der Ansicht, dass dies nicht schnell genug passiert sei und habe ein Bussgeld verhängt. Letzteres werde Facebook zahlen, ergänzte die Sprecherin.
In der beanstandeten Klausel geht es um die Nutzungsrechte des Unternehmens an den Inhalten seiner Nutzer. Facebook-Nutzer gewähren dem Konzern eine «weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte», die Nutzer auf Facebook oder im Zusammenhang mit dem Netzwerk posten - beispielsweise Bilder. Zwar habe Facebook die Klausel in der Zwischenzeit geändert, aber nicht ausreichend, heisst es in der Begründung des Landgerichts Berlin. Die «erhebliche Ordnungsmassnahme» sei gerechtfertigt, da die Klausel eine sehr grosse Anzahl von Nutzern betreffe und deren Rechte «ganz erheblich» einschränke. Der Beschluss der Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. (sda)

