Die deutsche Sendergruppe ProSiebenSat1 hat einen Rekurs gegen den Urheberrechtstarif eingereicht, der die Grundlage für Archiv- und Aufnahmefunktionen der Fernsehangebote von Swisscom und Sunrise bildet. Die Replay-Funktion ermöglicht es den Kunden von Swisscom und Sunrise, während den vergangenen Tagen ausgestrahlte Fernsehsendungen zahlreicher Sender abzurufen. Gegenüber "Schweiz am Sonntag" bestätigt Pro-Sieben-Managerin Andrea Haemmerli den Rekurs und die Forderung, die so genannte Replay-Funktion zu verbieten. Der Urheberrechtstarif widerspreche dem Schweizer Gesetz, so Haemmerli. Zu einem ähnlichen Schluss kam offenbar das liechtensteinische Amt für Volkswirtschaft. Es hat den Urheberrechtstarif für die Replay-Funktion vor kurzem abgelehnt. Dies bringt in Liechtenstein tätige Fernsehunternehmen in Zugzwang. So müssen etwa Swisscom, Zattoo oder Wilmaa bereits bestehende Online-Dienstleistungen einschränken, die sie in Liechtenstein anbieten. Replay-TV sei ab sofort in Liechtenstein nicht mehr möglich, sagt Dieter Meier, Chef des Urheberrechtsverbands Suissimage. (SaS)