Der Bund hat bei einer IT-Ausschreibung erstmals ausländische Firmen von Beginn an aus Sicherheitsüberlegungen ausgeschlossen. Beim am Mittwoch publizierten Auftrag des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) geht es um den Unterhalt von Computernetzwerken an 1900 Standorten der Bundesverwaltung. Es seien sowohl Hardware wie auch Software betroffen, sagte BBL Sprecher Jonas Spirig auf Anfrage und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der BZ-Medien.
Möglich macht dieser Ausschluss ausländischer Firmen ein Bundesratsbeschluss von Anfang Februar. "Aus Gründen der Staatssicherheit" sollten besonders kritische IT- und Kommunikationsinfrastrukturen der Bundesverwaltung nur von inländisch beherrschten Unternehmen erbracht werden, teilte der Bundesrat damals mit.
Für solche Aufträge kommen laut dem Beschluss nur Unternehmen in Frage, welche ausschliesslich unter Schweizer Recht handeln, sich zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden und ihre Leistungen gesamtheitlich innerhalb der Schweizer Landesgrenzen erzeugen.
Cablecom hat kein Verständnis
Beim Telekommunikationsunternehmen UPC Cablecom, das britische und US- amerikanische Besitzer hat, stösst der Entscheid auf Unverständnis. "Der Ausschluss eines Anbieters aufgrund eines ausländischen Aktionariats ist ein ungeeignetes Kriterium, um die Sicherheitsbedenken des Bundes zu zerstreuen", sagte Cablecom-Sprecher Marc Maurer auf Anfrage. Als Unternehmen mit Sitz in Zürich unterstehe Cablecom dem Schweizer Recht und halte sich ausnahmslos an sämtliche rechtlichen Anforderungen der von den Behörden nachgefragten Dienstleistungen.
Bereits im Februar war Cablecom aus Angst vor Spionage von einer Ausschreibung ausgeschlossen worden, wie letzte Woche bekannt wurde. Im Gegensatz zur aktuellen Ausschreibung wurden die Richtlinien damals jedoch im Verlaufe des Verfahrens geändert, was juristisch einen Unterschied ausmacht.
Cablecom wehrte sich darauf gegen den Ausschluss und wandte sich ans Bundesverwaltungsgericht (BVG), welches die Einwände nun prüfen will. Cablecom argumentiert, der Ausschluss von einem laufenden Verfahren widerspreche dem WTO-Abkommen.
Beim Bund ist man überzeugt, dass die aktuelle Ausschreibung WTO konform ist. Das Abkommen erlaube es, Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu ergreifen, sagte BBL-Sprecher Spirig. Dies sei zudem im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt. (sda)

