21.06.2015

Nachrichtendienst

Bundesanwalt will wegen Datenklau Anklage erheben

2012 hatte ein Informatiker Informationen geklaut um sie angeblich ins Ausland zu verkaufen.

Die Bundesanwaltschaft will demnächst Anklage gegen den Informatiker erheben, der 2012 riesige Datenmengen beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) klaute. André Marty, der Sprecher von Bundesanwalt Michael Lauber, sagte der "Schweiz am Sonntag": "Die Anklage ist in Vorbereitung und dürfte im Sommer 2015 beim Bundesstrafgericht eingereicht werden."

Die Vergehen, die dem ex-Informatiker des Nachrichtendienstes zur Last gelegt werden, sind gemäss Bundesanwaltschaft: Verbotener Nachrichtendienst, eventuell wirtschaftlicher Nachrichtendienst sowie Verletzung des Amtsgeheimnisses. Dem Mann drohen mehrere Jahren Haft.

Im Mai 2012 liess der Informatiker des Dienstes über mehrere Wochen hinweg hochsensible Daten mitlaufen, die er auf Festplatten speicherte und unbehelligt im Rucksack ausser Haus trug. Dem Vernehmen nach waren unter den Daten, deren Menge sich im Tera-Bereich bewegen soll, etwa Listen von in- und ausländischen Agenten. Insider sagen, der Mann habe so ziemlich alle Geheimnisse des Nachrichtendienstes abgesaugt.

Der NDB und dessen Chef Markus Seiler bemerkten den Diebstahl nicht. Alarm schlug ein Mitarbeiter der Grossbank UBS, nachdem der mutmassliche Datendieb ein Nummernkonto eröffnen wollte und angab, er erwarte grössere Geldeingänge. Der Informatiker soll erfolglos versucht haben, die Daten ins Ausland zu verkaufen. (pd)

 

 

Klagedrohung: „Telebasel“ hat „Tageswoche“-Report gelöscht

 

Basel. Der „Report“ über die Auflagen-Affäre der „Tageswoche“ ist aus dem Online-Archiv von „Telebasel“ verschwunden.  Gemäss Recherchen der „Schweiz am Sonntag“ hatte die „Tageswoche“ zuvor mit einer Klage gedroht, die mit der Löschung des Beitrags aus dem Archiv aussergerichtlich abgewendet werden konnte.
Die „Tageswoche“ hatte  rund die Hälfte ihrer Auflage gratis an den Flughäfen Basel und Zürich abgesetzt, was „Telebasel“ öffentlich machte. Die Basler Staatsanwalt leitete ein Verfahren wegen Verdachts auf Betrug und unlauterem Wettbewerb ein. Das Verfahren wurde mangels Beweisen und Kläger eingestellt.

 

 


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