28.10.2015

Uvek

Bundesrat senkt Richtfunkgebühren

Mobilfunkanbieter sollen das Geld für den Ausbau der Infrastruktur zur Verfügung haben.

Die Richtfunkgebühren für die Mobilfunkanbieterinnen sinken. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Gebührenverordnung geändert. Er erfüllte damit einen Auftrag des Parlaments.

Richtfunkverbindungen werden zur kabellosen Übertragung von Mobilfunkdaten zwischen einer Antenne und der Zentrale der Anbieterin genutzt. Durch die Verordnungsrevision würden die Konzessionsgebühren markant gesenkt, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek).

Heute hängt der Betrag von der genutzten Bandbreite ab. Künftig wird die Höhe der Gebühren je nach verfügbarem Spektrum berechnet. Mit der Änderung setzt der Bundesrat eine Motion von Ständerat Georges Theiler (FDP/LU) um, welche beide Räte angenommen hatten.

Höher als in anderen Ländern

In der Schweiz seien die Gebühren um ein Vielfaches höher als in anderen Ländern, kritisierte der Motionär. Darunter litten die Konsumentinnen und Konsumenten. Anstatt Millionen Franken für überhöhte Richtfunkkonzessionsgebühren ausgeben zu müssen, sollten die Mobilfunkanbieter das Geld für Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur zur Verfügung haben.

Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion gestellt. Bundesrätin Doris Leuthard argumentierte, die Richtfunkkonzessionsgebühren sollten nicht isoliert betrachtet werden.

Einnahmen sinken um über 40 Prozent

Durch die Anpassung der Gebühren wird deren starker Anstieg in den letzten Jahren korrigiert. Die Einnahmen aus den Richtfunkkonzessionsgebühren betrugen im Jahr 2014 rund 18 Millionen Franken, wie es im Bericht zur Verordnungsänderung heisst.

Mit der Anwendung der neuen Werte verringern sich die Einnahmen um 44 Prozent auf rund 10 Millionen Franken pro Jahr. Für ein Referenznetz mit ungefähr 2750 Richtfunkstrecken sinken die jährlichen Konzessionsgebühren von rund 9,5 Millionen Franken auf rund 5 Millionen Franken.

Meldepflicht abgeschafft

Der Bundesrat hat am Mittwoch auch die Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen verabschiedet. Die Inhaberinnen und Inhaber von sogenannten Notfunkbaken können sich neu selber und kostenlos in der internationalen Datenbank registrieren.

Bei Notfunkbaken handelt es sich um kleine tragbare Sender, die in einer Notsituation Alarmsignale senden, jedoch keine Kommunikation ermöglichen. Bisher erfolgte die Registrierung durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Durch die Abschaffung der Meldepflicht werden die Gebühreneinnahmen pro Jahr um rund 9200 Franken sinken, wie es im erläuternden Bericht zur Verordnungsänderung heisst. (sda)


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