16.10.2015

Vorratsdatenspeicherung

Deutscher Bundestag beschliesst umstrittenes Gesetz

Verbindungsdaten und Standortdaten müssen eine befristete Zeit gespeichert werden.

In Deutschland sollen Telekommunikationsdaten künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden. Nach jahrelangem Streit und gegen den scharfen Protest von Opposition und Datenschützern beschloss der Bundestag am Freitag eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Auf die Daten sollen Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen zugreifen können. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht.

Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen – etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern – etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten – dürfen nicht verwertet werden.

Bei Missachtung droht Busse

Die Telekommunikationsfirmen müssen bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einhalten, dazu einen Server im Inland benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich löschen. Andernfalls droht ein Bussgeld.

Vorgesehen ist auch eine Regelung, die den Handel mit gestohlenen Daten unterbinden soll. Nach drei Jahren soll der Einsatz der Vorratsdatenspeicherung evaluiert, also überprüft werden.

Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden. Nach Recherchen von Datenschützern aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung speichern Telekommunikationsfirmen allerdings üblicherweise auch die Inhalte von SMS. Die Aktivisten befürchten einen Missbrauch dieser Daten.

Verstösse gegen Grundrechte

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hoch umstritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben dazu 2014 gekippt – wegen Verstössen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das deutsche Verfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt.

Die damalige Regierung aus Christdemokraten und Liberalen konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Auch die derzeitige Koalition aus Christ- und Sozialdemokraten stritt lange über eine Neuregelung.

Klagen angekündigt

Linksparteichef Bernd Riexinger rügte, die Pläne seien "rechtspolitisch eine Katastrophe und rechtsstaatlich inakzeptabel". Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz nannte das Vorhaben "Gift für unsere Demokratie" und kündigte eine Klage gegen das Gesetz an.

Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki und mehrere Datenschutzinitiativen stellten erklärten ebenfalls, sie wollten Verfassungsbeschwerde einlegen.

Vor dem Bundestag demonstrierten Kritiker gegen das neue Gesetz. Auf Plakaten hiess es: "Massenüberwachung stoppen" oder "Meine Daten gehören mir". (sda/dpa)


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