21.09.2015

Kim Dotcom

Drohende Auslieferung an die USA

Dem Internetunternehmer blühen wegen Urheberrechtsverletzungen bis zu 20 Jahre Haft.

Vor einem Gericht im neuseeländischen Auckland hat die Anhörung zur möglichen Auslieferung des deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom an die USA begonnen. In Begleitung seiner Verteidiger betrat der 41- Jährige am Montag das Gerichtsgebäude.

Die US-Justiz will dem deutschen Unternehmer, der mit der Onlineplattform Megaupload ein Vermögen verdiente, wegen Urheberrechtsverletzungen, Unterschlagung und Geldwäscherei den Prozess machen. Die Plattform war eine der ersten, die es ihren Nutzern ermöglichte, grosse Mengen Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Auf Megaupload wurden nicht nur legale Daten getauscht, sondern auch urheberrechtlich geschützte Filme, Musik und Software.

Dotcom stellt sich hingegen als gewöhnlichen Unternehmer dar. In der Anhörung zu dem US-Auslieferungsgesuch werden seine Anwälte voraussichtlich argumentieren, dass derart schwere Vorwürfe wie Geldwäscherei üblicherweise nur Verbrechern gemacht werden.

Urheberrechtsverletzungen würden hingegen üblicherweise in zivilrechtlichen Verfahren behandelt und für ein solches könne keine Auslieferung beschlossen werden.

Mit Dotcom werden drei frühere Megaupload-Manager beschuldigt. Bei einer Verurteilung in den USA drohen ihnen bis zu 20 Jahren Haft. (sda)


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