10.09.2014

Bundesblatt

Elektronische Form amtlicher Publikationen künftig massgebend

National- und Ständerat haben Änderungen des Publikationsgesetzes gutgeheissen.

Die amtlichen Veröffentlichungen des Bundes werden dem Internet- Zeitalter angepasst. National- und Ständerat haben beschlossen, dass künftig nicht mehr die gedruckte Fassung, sondern die elektronische Version rechtlich verbindlich sein soll.

Der Ständerat hat am Mittwoch als Zweirat Änderungen des Publikationsgesetzes oppositionslos gutgeheissen. Das Geschäft, das in beiden Räten unbestritten war, ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung des Bundesrechts und des Bundesblatts, dem Mitteilungsorgan der Eidgenossenschaft. Veröffentlicht werden die Erlasse des Parlaments, des Bundesrats und anderer Stellen mit Bundesaufgaben, Bundesbeschlüsse, völkerrechtliche Verträge oder Verträge zwischen Bund und Kantonen.

Primatswechsel drängt sich auf
Diese sind schon heute im Internet verfügbar, rechtsverbindlich ist aber die gedruckte Form. Nach Ansicht des Bundesrats und des Parlaments drängt sich der Primatswechsel auf, weil der Vorrang der gedruckten Publikationen die Gewohnheiten der meisten Benützerinnen und Benützer nicht mehr widerspiegelt.

Die Zahl der Abonnenten der gedruckten Fassung sei in den letzten Jahren stark gesunken, sagte Bundeskanzlerin Corina Casanova. Wer heute einen Erlass konsultieren wolle, tue dies in der Regel im Internet.

Der Wechsel ermögliche zudem, ohne grossen Aufwand vom Wochenrhythmus auf flexiblere Veröffentlichungstermine überzugehen. Grundsätzlich soll laut Casanova an jedem Wochentag eine rechtsgültige Veröffentlichung amtlicher Publikationen möglich sein. Mit der Revision soll auch der Zugang zu rechtlich relevanten Texten verbessert werden. (sda)

 


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