Die Immunitätskommission (IK-N) des Nationalrates hat sich am Montag mit einem Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern befasst. Diese hatte um eine Ermächtigung ersucht, gegen Andreas Glarner wegen Verdachts auf Diskriminierung und Aufruf zu Hass gemäss Antirassismus-Strafnorm ermitteln zu können. Glarner hatte seinen Tweet vom Juni 2024 unter dem Hashtag «Stoppislam» veröffentlicht.
Die Mehrheit der Kommission fand, dass Glarners Äusserung zu allgemein und zu pauschal sei, um eine Verbindung mit Ratsgeschäften zu haben. Sie sei deshalb nicht von der Immunität geschützt.
Mit 5 zu 4 Stimmen trat sie nicht auf das Gesuch der Berner Justiz ein, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Für die Kommission sollten Ratsmitglieder gegenüber Privaten nicht pauschal privilegiert werden, wenn sie sich in sozialen Medien äusserten. Auf Social Media könne grundsätzlich jede Person die Öffentlichkeit erreichen.
Glarner selber erklärte vor der IK-N, dass sich sein Post im Kurznachrichtendienst X in den Kontext seiner langjährigen politischen Arbeit einordnen lasse, wie es in der Mitteilung hiess. Er habe mit dem Tweet eine Gefahr für die Gesellschaft und für die Schweiz angesprochen. Über den Fall hat nun die Rechtskommission des Ständerates zu entscheiden. (sda/spo)