06.09.2013

Facebook

Keine Auskunft zu Organisatoren von "Tanz dich frei"

Anfrage von Staatsanwaltschaft Bern abgelehnt.

Die anonymen Organisatoren des "Tanz dich frei"-Umzugs brauchen nicht zu befürchten, dass die Betreiber der Internet-Seite Facebook ihre Identität preisgeben. Auch ein Berner Staatsanwalt ist mit entsprechenden Versuchen gescheitert. 

Stephan Neuhaus von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sagte am Freitag auf Anfrage, das Unternehmen mit Sitz in den USA habe auf ein Schreiben von ihm von Ende Mai nach einem Monat geantwortet. Wenn Facebook die Identität der "Tanz dich frei"-Seite herausgeben solle, dann sei wie folgt vorzugehen: Entweder erbringe Neuhaus den Nachweis, dass Facebook auch in der Schweiz verpflichtet wäre, diese Daten herauszugeben, oder aber die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland stelle ein internationales Rechtshilfegesuch in die USA.

Neuhaus reagierte mit dem Hinweis auf das Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Dort heisst es in Artikel 14, Absatz 4, dass ein Internet-Anbieter bei einer Straftat verpflichtet ist, der zuständigen Behörde alle Angaben zu machen, die eine Identifikation des Urhebers ermöglichen. Auf dieses Schreiben reagierte aber Facebook mit der Aussage, das Unternehmen beharre auf einem Vorgehen gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung beziehungsweise auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe. 

Neuhaus geht nicht davon aus, die Daten auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe zu erhalten: Die Straftat, die den Betreibern der Facebook Gruppenseite "Tanz dich frei" allenfalls angelastet werden könnte, bewege sich im Übertretungsbereich. Es geht um Aufruf zu einer unbewilligten Demonstration. Weil diesen Personen weder ein Verbrechen noch ein Vergehen anzulasten sei, könne man nicht davon ausgehen, dass Facebook von der zuständigen US-Justizbehörde im Rahmen der internationalen Rechtshilfe dazu angehalten werde, die Daten zu liefern.

Einstellen wird Neuhaus das im Zusammenhang mit den Ausschreitungen bei "Tanz dich frei" gegen die bis anhin noch unbekannt gebliebene Täterschaft geführte Strafverfahren aber erst, wenn feststeht, dass keine weiteren Ermittlungsansätze mehr möglich sind. Immerhin erhielt Neuhaus von Facebook Post: Als die Stadt Bern noch vor der Tanz-Demonstration per eingeschriebenen Brief von Facebooks Europa-Sitz in Irland Auskunft verlangte, blieben - bis heute - alle Kanäle stumm. (sda)


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