Das Parlament tut sich schwer mit dem Konsumentenschutz. Überraschend ist der Ständerat am Dienstag auf einen früheren Entscheid zurückgekommen und hat ein allgemeines Widerrufsrecht für Käufe im Internet abgelehnt. Nun ist das Schicksal der Vorlage in der Schwebe. Diese geht zurück auf eine Initiative des ehemaligen Neuenburger SP-Ständerats Pierre Bonhôte aus dem Jahr 2006. Er forderte, das heute nur für Haustürgeschäfte geltende Widerrufsrecht auf Telefonverkäufe auszudehnen.
Den Entwurf, den die Ständeratskommission daraufhin ausarbeitete, sah aber ein Widerrufsrecht sowohl für den Telefon- wie auch für den Onlinehandel vor. Ein Widerrufsrecht nur für den Telefonverkauf wäre wie ein Fernmeldegesetz, das einzig die Kommunikation mit Brieftauben regle, sagte FDP-Ständerat Raphaël Comte am Dienstag.
Hinzu kommt, dass sich Telefonie und Internet in Zeiten von Skype und WhatsApp gar nicht mehr voneinander abgrenzen lassen. Und nicht zuletzt haben EU-Bürger seit Juni auch bei Internetkäufen ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen. Es galt, die Diskriminierung von Schweizer Kunden zu verhindern.
All dies bewog den Ständerat bei der ersten Beratung, einer ans EU-Recht angelehnten Schweizer Regelung zuzustimmen. Der Nationalrat lehnte dies in der Herbstsession jedoch ab, wenn auch knapp. Die Mehrheit war der Ansicht, dass Kunden bei Käufen im Internet - anders als am Telefon oder an der Haustüre - nicht überrumpelt werden könnten.
Überraschende Kehrtwende
Die Ständeratskommission empfahl dem Rat trotzdem, am früheren Beschluss festzuhalten. Angesichts des knappen Entscheids im Nationalrat schien ein Widerrufsrecht für den Onlinehandel durchaus in Reichweite. Ohne neue Erkenntnisse oder Argumente hat der Ständerat nun aber anders entschieden: Mit 24 zu 17 Stimmen beschloss er, das 14-tägige Widerrufsrecht nur bei Käufen am Telefon zu gewähren.
Die Ständeratskommission empfahl dem Rat trotzdem, am früheren Beschluss festzuhalten. Angesichts des knappen Entscheids im Nationalrat schien ein Widerrufsrecht für den Onlinehandel durchaus in Reichweite. Ohne neue Erkenntnisse oder Argumente hat der Ständerat nun aber anders entschieden: Mit 24 zu 17 Stimmen beschloss er, das 14-tägige Widerrufsrecht nur bei Käufen am Telefon zu gewähren.
Die Konsumenten dürften nicht einseitig geschützt werden, die Unternehmen brauchten ebenfalls einen gewissen Schutz, argumentierte FDP-Ständerat Felix Gutzwiller. Er verwies auf so genannte "Zalando-Partys", für welche extra Kleider bestellt und danach getragen an den Absender zurückgeschickt würden. Ausserdem gebe es keinen Grund, jeden "Unsinn" mitzumachen, den die EU beschliesse, sagte Gutzwiller.
Thomas Minder wies auf die vielen vorgesehenen Ausnahmen hin. Das Rückgaberecht würde ohnehin fast nur noch für die Kleiderbranche gelten, und dort gebe es bereits ein Rückgaberecht. Es brauche keinen staatlichen Zwang. "Überlassen wir das Thema dem freien Markt", sagte Minder.
Retour an die Kommission
Mit dem Entscheid des Ständerats ist die zentrale Bestimmung der Vorlage gescheitert. Stefan Engler von der CVP schlug darum vor, die Revision zur erneuten Beratung an die Kommission zurückzuschicken. Der Rat nahm den Ordnungsantrag stillschweigend an. Wie die Kommission nun weiter verfährt, ist offen. Kommissionssprecher Claude Janiak regte an, der ganzen Vorlage ein "schickliches Begräbnis" zu bereiten. Er dürfte nicht der Einzige sein, der kein Gesetz für "Brieftauben- Kommunikation" machen mag. (sda)
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