18.06.2015

Telefonüberwachung

Nationalrat sagt Ja zu Staatstrojanern

Strafverfolgungsbehörden sollen mehr Überwachungsmöglichkeiten erhalten.

Die Strafverfolgungsbehörden sollen zur Überwachung Verdächtiger Trojaner in Computer einschleusen dürfen. Und sie sollen länger auf Telefonranddaten zugreifen können. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Zweitrat dazu Ja gesagt.

Dem Entscheid ging eine lebhafte Debatte voraus. Diese drehte sich um die Frage, ob und wie stark der Schutz der Privatsphäre zum Zweck der Verbrechensbekämpfung eingeschränkt werden darf.
 
Am Ende stimmte der Rat der Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) mit 110 zu 65 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. Dagegen stellten sich die Grünen sowie die Mehrheit der SP und eine Minderheit der SVP.
 
Skype-Gespräche mithören
 
Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision die Möglichkeiten zur Überwachung der technologischen Entwicklung anpassen. Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute möglich. Kriminelle können sich aber einer Überwachung entziehen, wenn sie über das Internet telefonieren.
 
Neu sollen die Strafverfolgungsbehörden deshalb bei Verdacht auf schwere Straftaten Trojaner in Computer einschleusen dürfen, um beispielsweise Skype-Gespräche mitzuhören. Im Gesetz ist die Rede von "besonderen technischen Geräten" - gemeint sind IMSI-Catcher für die Abhörung und Ortung von Handys - und "besonderen Informatikprogrammen", auch GovWare genannt. (sda)

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