28.02.2014

Bundesrat

Revision des Überwachungsgesetzes steht an

Paragraphen sollen an technologische Entwicklung angepasst werden.

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) der technologischen Entwicklung anpassen - und dabei auch künftige Entwicklungen einbeziehen. Unter anderem soll die Vorratsdatenspeicherung von 6 auf 12 Monate verlängert und die Mitwirkungspflicht von Providern ausgeweitet werden. Auch Bundestrojaner - Computerviren im Dienst des Staates - sollen künftig zum Einsatz kommen. 

Kritiker sehen damit allerdings die Grundrechte gefährdet, wie die NZZ berichtet. Provider befürchten einen massiv höheren Aufwand, wenn Daten länger gespeichert werden müssen. Gruppen wie die "Digitale Gesellschaft Schweiz" monieren, die Vorratsdatenspeicherung sei unverhältnismässig und die Bundestrojaner gefährlich und schwer zu kontrollieren.

In der Märzsession wird das Gesetz in Stände- und Nationalrat verhandelt. Branchenvertreter und politische Organisationen - darunter die Grünen und die Piratenpartei - haben bereits angekündigt, das Referendum zu ergreifen, falls es zu keinen Anpassungen kommt. (lmy)


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