Im Internet darf mit Links auf Zeitungsartikel verwiesen werden, die an einer anderen Stelle des Netzes frei zugänglich sind. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
Es handle sich nicht um eine rechtlich besonders geschützte "Wiedergabe" von Artikeln, weil die Links sich nicht an ein "neues Publikum" richteten. Vielmehr gehe es um dieselbe Öffentlichkeit, die ohnehin erreicht werden solle.
Das Gericht entschied, dass deshalb Links auf einer schwedischen Seite (Retriever Sverige) zu Artikeln der Zeitung "Göteborgs-Posten" nicht zu beanstanden seien. (sda)
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