18.03.2019

Filmförderung

Bundesrat nimmt Swisscom aus der Pflicht

Die gesetzliche Grundlage fehle, so die Regierung in der Antwort auf zwei entsprechende Fragen von SP-Nationalräten.
Filmförderung: Bundesrat nimmt Swisscom aus der Pflicht
Die Swisscom-TV-App auf einem Smartphone. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Der Bundesrat will die Swisscom nicht verpflichten, einen Teil ihres Profits in die Schweizer Filmförderung zu investieren. Eine gesetzliche Grundlage fehle. Für eine solche gebe es auch «keine Notwendigkeit», schreibt die Regierung am Montag und beantwortete damit zwei Fragen der SP-Nationalräte Jacques-André Maire (NE) und Matthias Aebischer (BE).

Der Bundesrat wolle in den strategischen Zielen der Swisscom keine «medienpolitische Vorgaben wie etwa die Förderung von Schweizer Filmen machen». Gemäss Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sind nur diejenigen Fernsehveranstalter verpflichtet, den schweizerischen Film zu fördern, welche auch Filme ausstrahlen. Die Swisscom sei kein schweizerischer Fernsehveranstalter und könne deshalb auch nicht zur Filmförderung verpflichtet werden, schreibt der Bundesrat.

Swisscom ist hingegen am Bezahlfernsehsender Teleclub finanziell beteiligt, der gemäss Gesetz 4 Prozent seiner Bruttoeinnahmen für den Schweizer Film aufwendet. Für Aebischer und Maire geht das zu wenig weit, unter anderem auch, weil Swisscom sein Ultra-HD-Angebot gerne als «das grösste in der Schweiz» bewerbe. (sda/wid)



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