01.07.2009

Thurgau

Kein kantonales Gesetz zum Jugendmedienschutz

Grosser Rat lehnt Motion ab.

Der Grosse Rat Thurgau hat sich am Mittwoch gegen einen kantonalen Alleingang beim Jugendmedienschutz ausgesprochen. Eine entsprechende Motion lehnte der Rat mit 65 Nein- und 28 Ja-Stimmen ab. Die Motion von Regula Streckeisen (EVP) hatte zum Schutz der Jugend vor Gewaltdarstellungen in Unterhaltungsmedien wie Computer- und Videospielen, DVD, Filmen und anderen ein kantonales Gesetz gefordert. Unterstützung erhielt der Vorstoss von der grünen Fraktion, die sich für ein Verbot von gewalttätigen Spielen aussprach.

Die Regierung hatte die Überweisung der Motion dagegen abgelehnt. Es gebe bereits genügend gesetzliche Grundlagen und freiwillige Einschränkungen, um Kinder und Jugendliche vor gewalttätigen Darstellungen zu schützen. Kantonale Alleingänge seien nicht sinnvoll und nicht wirkungsvoll, sagte Regierungsrat Claudius Graf-Schelling. So liessen sich gewalttätige Spiele auch aus dem Internet herunterladen.

Auch SVP, FDP, SP und CVP sprachen sich gegen ein kantonales Verbot aus. Zwar sahen alle Rednerinnen und Redner Handlungsbedarf. Doch neue, kantonale Gesetze könnten Jugendliche kaum vom Konsum abhalten. Diese Verbote liessen sich leicht umgehen. Daher brauche es Schutz auf eidgenössischer und internationaler Ebene. (sda)


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