21.04.2021

SRF Zürich-Brunnenhof

Umnutzung des Areals genehmigt

Der Entscheid macht es möglich, dass die Stadt Zürich das Areal übernimmt und zu einem Schulhaus umgestaltet.

Die Mitglieder der Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich Schaffhausen (RFZ), Teil der SRG-Trägerschaft, haben die Umnutzung des Areals Radiostudio Brunnenhof in einer Urabstimmung mit klarer Mehrheit gutgeheissen. Der Entscheid macht es möglich, dass die Stadt Zürich das Areal übernimmt und zu einem Sekundarschulhaus mit Zentrum für Musikunterricht umgestaltet (persoenlich.com berichtete).

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Ebenso kann der bestehende Baurechtsvertrag mit dem Medienhaus SRG, dem heutigen Eigentümer der Studiogebäude, vorzeitig aufgehoben werden. Für die Genossenschaft RFZ selbst bedeutet der Beschluss eine entscheidende Weichenstellung für ihre finanzielle Zukunft, wie es in einer Mitteilung heisst.

Schweizer Radio und Fernsehen wird im Lauf des Jahres 2022 das traditionsreiche Radiostudio Brunnenhof in Zürich Unterstrass nicht mehr benötigen. Die Redaktionen sollen die neu errichtete «Radio Hall» im Leutschenbach-Areal in Zürich Seebach beziehen. Eigentümerin der Studiogebäude ist das Medienhaus SRG, während das Grundstück seit langer Zeit der Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich Schaffhausen (RFZ) gehört. Deshalb ersuchte die SRG die RFZ um eine vorzeitige Aufhebung des bestehenden Baurechts.

Die Baurechtszinsen der SRG sind heute die wichtigste Einnahmequelle der RFZ, um ihren Genossenschaftszweck zu erfüllen. Die RFZ suchte deshalb für das Brunnenhof-Areal nach einem neuen Baurechtspartner. Mit der Stadt Zürich fand sie eine finanziell solide Baurechtsnehmerin, die das Areal für ein Sekundarschulhaus mit Zentrum für Musikunterricht umgestalten will. Die Vereinbarung zur Aufhebung des Baurechts der SRG und der neue Baurechtsvertrag mit der Stadt Zürich wurden schon am 22. Dezember 2020 im Notariat Zürich Unterstrass öffentlich beurkundet, vorbehältlich unter anderem der Zustimmung durch die RFZ-Genossenschaftsmitglieder, die nun erfolgt ist.

Gutgeheissen wurden die beiden Anträge mit 97,9 Prozent Ja-Stimmen (Aufhebung des Baurechts der SRG) beziehungsweise mit 97,3 Prozent Ja-Stimmen (Vergabe eines neuen Baurechts an die Stadt Zürich). Bei der Stadt muss abschliessend die Stimmbevölkerung über das Schulhausprojekt befinden. Die Abstimmung ist für Frühling 2022 geplant. (pd/cbe)



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