10.04.2003

Alkohol- und Tabakwerbung

Baselbieter Landrat überweist zwei Vorstösse

Jugendschutz und Gesundheitsrisiken als Hauptargumente ins Feld geführt.

Werbung für Tabak und Alkohol soll im Baselbiet auf öffentlichem Grund sowie auf öffentlich einsehbarem privatem Grund verboten werden. Zwei entsprechende Vorstösse von CVP und Grünen hat der Landrat am Donnerstag an die Regierung überwiesen. Die Regierung war bereit, die beiden als Motionen eingereichten Vorstösse als Postulate entegegen zu nehmen. "Handlungsbedarf ist angesagt", sagte Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektor Erich Straumann. Das Bundesgericht habe ein kantonales Verbot von Genf gestützt.

Für die Vorstösse und damit das Werbeverbot sprachen sich SP, Grüne, CVP, FDP und SD aus. Dafür angeführt wurden vor allem gesundheitspolitische und volkswirtschaftliche Argumente sowie der Jugendschutz. So warnten die Motionärinnen im Rat, zu rauchen beginne man jung, weshalb just die Jungen von der Tabakbranche am meisten umworben seien. Auch die neu aufgekommenen "Alcopops"-Mischgetränke seien speziell für Jugendliche gefährlich.

Gegen das Werbeverbot votierte einzig die SVP-Fraktion, die dafür mehr Prävention anregte. Sie zweifelte an der Wirkung eines kantonalen Werbeverbotes und machte sich für die Werbefreiheit stark. Die Vorstösse seien einseitig: Auch falsche Ernährung habe gesellschaftliche Folgen, ohne dass ein Werbeverbot ein Thema sei. Die Motion der Grünen, die nur auf Tabak zielt, wurde am Ende mit 42:33 Stimmen gutgeheissen, jene der CVP zu Tabak und Alkohol mit 40:30 Stimmen. Die bürgerlichen Fraktionen stimmten nicht geschlossen.

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