24.05.2023

Tabakwerbung

Bundesrat will ein Werbeverbot in Printmedien

Die Landesregierung hat ihren Vorschlag für die Umsetzung der angenommenen Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» präsentiert.
Tabakwerbung: Bundesrat will ein Werbeverbot in Printmedien
Ein Plakat der Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» im Februar 2022 in Zürich. (Bild: Keystone/Ennio Leanza)

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Rauchen soll in der Schweiz voraussichtlich ab dem Jahr 2026 ein Tabak- und E-Zigaretten-Werbeverbot in gedruckten Medien gelten. Das will der Bundesrat.

Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Kiosken und Festivals, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, soll diese Werbung untersagt werden. Das gab Bundespräsident und Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch in Bern vor den Medien bekannt.

Der Bundesrat will darüber hinaus der Tabakindustrie das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen verbieten, zu denen Minderjährige Zugang haben. Online-Werbung für Raucherwaren soll zulässig bleiben, wenn die Betreiber der Webseiten mit einem System zur Alterskontrolle sicherstellen, dass Minderjährige keine Seiten mit Tabakwerbung aufrufen können.

Mit diesen Massnahmen will die Landesregierung die von Volk und Ständen im Februar 2022 an der Urne angenommene Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umsetzen. Diese verlangt ein Verbot jeglicher Tabakwerbung dort, wo sie Minderjährige erreicht (persoenlich.com berichtete). Eine Botschaft zur Änderung des Tabakproduktegesetzes geht nun an das Parlament.

Berset wies vor den Medien darauf hin, dass es Systeme zur Altersbeschränkung von Nutzerinnen und Nutzern etwa auch schon bei elektronischen Glücksspielen gibt.

Werbeausgaben offenlegen

Im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat seine Ideen zur Umsetzung der Volksinitiative in eine Vernehmlassung geschickt. Dort stiessen sie bei der Werbewirtschaft und bei der Tabakindustrie auf harsche Kritik. Besonders abgelehnt wurde der Vorschlag, der Tabakindustrie eine Meldepflicht von Werbeausgaben, Verkaufsförderung und Sponsoring aufzuerlegen.

Die SVP und die Mitte bezeichneten diese als «nicht nachvollziehbar». Sie sei nicht Thema der Initiative gewesen, und dahingehende Anträge seien im Parlament abgelehnt worden. Die Mitte unterstützte aber die Vorlage grundsätzlich. Links-Grün und Gesundheitsorganisationen begrüssten die Vorschläge.

An dieser Meldepflicht hält der Bundesrat fest. Er schlägt jetzt aber vor, dass die Unternehmen ihre Ausgaben gemeinsam ausweisen können, sodass sie das Geschäftsgeheimnis bewahren können. Berset sagte vor den Medien, eine solche Pflicht sei internationaler Standard. Die Schweiz könne mit dieser Meldepflicht eine Anforderung der Weltgesundheitsorganisation WHO erfüllen. Das wolle der Bundesrat.

Seit Jahren ist bekannt, dass die Schweiz wegen fehlender Einschränkungen von Werbung und Sponsoring das WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums nicht ratifizieren kann.

Neues Gesetz wird schon revidiert

In der Schweiz regelt heute das Lebensmittelgesetz Werbung für Tabakwaren. Derzeit ist solche Werbung in Radio und Fernsehen verboten. Sie ist an Plakatwänden und in Kinos erlaubt, doch verbieten sie gewisse Kantone.

Voraussichtlich ab Mitte 2024 erfolgt in der Schweiz eine erste Verschärfung der Vorschriften, wenn das 2021 vom Parlament verabschiedete Tabakproduktegesetz in Kraft tritt. Ab dann werden Plakatwerbung und Werbespots für Raucherwaren in Kinos überall im Land verboten sein.

Noch vor dem Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes soll nun das Parlament eine Revision dieses Erlasses debattieren – eben die neuen Vorschläge, gestützt auf die angenommene Volksinitiative.

9500 vorzeitige Todesfälle

In der Schweiz sterben laut Bundesrat jedes Jahr 9500 Menschen vorzeitig an den Folgen von Tabakkonsum. Dieser gehöre damit zu den grössten Problemen der öffentlichen Gesundheit. Die Kosten für die medizinische Behandlung von Raucherkranken beläuft sich laut Landesregierung auf drei Milliarden Franken pro Jahr.

2022 rauchten 6,9 Prozent der Jugendlichen im Alter von elf bis fünfzehn Jahren in der Schweiz in den letzten dreissig Tagen Zigaretten, so der Bundesrat. 5,7 Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 24 konsumierten mindestens einmal im Monat elektronische Zigaretten. (sda/cbe)



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