Jan Böhmermann hat im sogenannten «Honigstreit» gegen einen sächsischen Imker eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung gegen des ZDF-Moderators ein früheres Urteil des Landgerichts Dresden zurück, wie unter anderem die NZZ am Donnerstag berichtete.
Der Streit begann, als Böhmermann in seiner Sendung «ZDF Magazin Royale» Unternehmen kritisierte, die Bienenpatenschaften als Marketinginstrument nutzen, was er als «Beewashing» bezeichnete. Dabei wurde auch der Imker in einem Werbevideo gezeigt. Als Reaktion darauf produzierte dieser einen «Böhmermann-Honig» und warb mit Böhmermanns Bild und Namen, wobei er ihn satirisch als «führenden Bienen- und Käferexperten» bezeichnete.
Das Gericht entschied, dass es sich bei dieser Aktion um zulässige Satire und ein Bildnis der Zeitgeschichte handele. Es betonte, dass die Werbung eine öffentliche Diskussion über Werbemethoden und satirischen Journalismus angeregt habe.
Böhmermann, der bei der Verhandlung nicht anwesend war, hat keine weiteren Rechtsmittel gegen diese Entscheidung im Eilverfahren. Er könnte jedoch ein Hauptsacheverfahren anstrengen. Der Imker plant nun, den Honig wieder in seinem Online-Shop anzubieten und lud Böhmermann zu einem Besuch seiner Imkerei ein, um den Streit beizulegen. (cbe)
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19.07.2024 10:09 Uhr