04.08.2016

Anti-Fleisch-Werbung

Metzger kritisierten Tierschützer-Spot zu unrecht

Der Schweizer Fleisch-Fachverband hätte den Spot nicht als «böswillig irreführend» und «unlauter» bezeichnen dürfen.

Das Thurgauer Obergericht hat eine Klage des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) gegen den Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) geschützt. Demnach war die Kritik des Verbands an einem Anti-Fleisch-TV-Spot des VgT persönlichkeitsverletzend. Der TV-Spot wurde über die Festtage 2014 auf SRF 1 ausgestrahlt. «Auch für ihren Festtagsbraten müssen Tiere leiden. Essen Sie vegan, Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe», hiess es darin. Dazu zeigten Symbolbilder das Schlachten von Schweinen und Kühen.

Der Schweizer Fleisch-Fachverband bezeichnete in einer Medienmitteilung den Werbespot des VgT als «irreführend», «böswillig rufschädigend», «böswillig irreführend» und «unlauter». Das Thurgauer Obergericht erkannte darin Ende April 2016 eine widerrechtliche Verletzung der Persönlichkeit des VgT.

Gerichtskosten und Entschädigung

Der SFF habe das Urteil akzeptiert und verzichte darauf, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen, teilte der VgT am Mittwoch mit. Der Verband habe Gerichtskosten und eine Entschädigung an den VgT von insgesamt rund 22'000 Franken bezahlt.

SFF-Direktor Ruedi Hadorn bestätigte auf Anfrage, dass sein Verband das Urteil akzeptiere. Mann wolle «weitere juristische Kosten und Berührungspunkte mit Herrn Dr. Erwin Kessler, Präsident und Geschäftsleiter des VgT, vermeiden», heisst es in einem schriftlichen Statement des SFF.

Das Bezirksgericht Münchwilen TG hatte Ende September 2015 die Klage des VgT gegen den Fleisch-Fachverband wegen Persönlichkeitsverletzung noch abgewiesen. Der VgT zog den Fall ans Thurgauer Obergericht weiter und erhielt dort in zweiter Instanz Recht. (sda)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240424