Wenn Chatbots Presseartikel von Webseiten abrufen und verwenden, um Nutzerinnen und Nutzern eine Antwort bereitzustellen, könne dies die Rechte von Verlagen auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung berühren, stellte Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen laut Mitteilung des Gerichtshofs fest. Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter in Luxemburg nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
Generalanwalt nennt Kriterien
Ob eine Vervielfältigung vorliegt, hängt dem Generalanwalt zufolge zum einen davon ab, ob der Chatbot unrechtmässig auf den Artikel zugegriffen hat, etwa durch Umgehung technischer Massnahmen wie einer Bezahlschranke. Zum anderen betont Szpunar, das Recht der Presseverlage schütze nicht die berichteten Tatsachen, sondern nur die «spezifische Ausdrucksform» der Veröffentlichungen. Das Recht solle Verlagen kein Monopol auf Nachrichten verschaffen.
Entscheidend sei, ob die Antwort die Ausdrucksform in erkennbarer Weise wiederverwende, und zwar so, dass Leserinnen und Leser keinen Anlass mehr haben, den Originaltext aufzurufen. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung werde in der Regel verletzt, wenn die Ausdrucksform in den Antworten «systematisch erkennbar» sei.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Ungarn. Der Presseverlag Like Company, der mehrere Nachrichtenportale betreibt, verklagte dort Google. Der Vorwurf: Gemini habe geschützte Texte des Verlags ohne Genehmigung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Das zuständige Gericht in Budapest legte dem EuGH Fragen zu EU-Recht vor. Entscheiden muss den Fall am Ende das ungarische Gericht, das dabei an die Vorgaben des EuGH gebunden ist.
Bemerkung zu KI-Training
Zwei Fragen des ungarischen Gerichts zum Training von KI-Modellen hält der Generalanwalt für unzulässig. Sie seien hypothetisch, da es keine Beweise gebe, dass Artikel des klagenden Verlags für das Training der Gemini-Modelle verwendet wurden. Er merkte jedoch an, dass die Nutzung geschützter Werke zum Training eines KI-Modells «frei zulässig» sei, und zwar im Rahmen einer gesetzlichen Ausnahme, der sogenannten Text- und Data-Mining-Schranke. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, Texte und Daten automatisiert auszulesen und zu analysieren, um etwa bestimmte Muster zu erkennen.
Ein Google-Sprecher teilte mit, dass das Unternehmen die Stellungnahme zu KI-Training begrüsse. «Gemini erlernt sprachliche Muster, um originale Inhalte zu generieren, anstatt Inhalte zu reproduzieren», hiess es. Rechteinhaber hätten zudem die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Inhalte zu widersprechen. (awp/sda/dpa/cbe)


