23.07.2025

Verbotene Werbung

Schwinger schüttelt den Kopf über Urteil

Christian Stucki bezeichnet ein Gerichtsentscheid über Zigarrenwerbung als Bürokratie.
Verbotene Werbung: Schwinger schüttelt den Kopf über Urteil
Das Corpus Delicti: Christian Stucki mit dem Villiger-Mikrofon am Seeländischen Schwingfest 2023 in Lyss. Das sichtbare Logo führte zur Sanktion gegen TeleBärn. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Das Bundesverwaltungsgericht hatte TeleBärn wegen eines Zigarren-Logos auf einem Mikrofon beim Seeländischen Schwingfest 2023 sanktioniert. Der Sender habe gegen das Verbot der Werbung für Tabakwaren und der Schleichwerbung verstossen (persoenlich.com berichtete).

Weder habe er beim Siegerinterview irgendeinen Schriftzug auf dem Mikrofon festgestellt, noch sei er je im nachfolgenden juristischen Verfahren kontaktiert worden, wird Christian Stucki von Bieler Tagblatt und ajour.ch zitiert. Auch sei er deswegen nicht zum Stumpenraucher mutiert. Der Lysser schüttle ob so viel Bürokratie nur den Kopf.

TeleBärn war nicht der einzige betroffene Sender. Das gleiche Villiger-Mikrofon kam 2023 auch bei den Siegerinterviews auf dem Schwarzsee und beim Unspunnen-Schwinget zum Einsatz – dort mit SRF als übertragendem Sender. Auch SRF sei vom Bundesamt für Kommunikation sanktioniert worden, habe das Verdikt aber im Gegensatz zu TeleBärn akzeptiert, so die Basler Zeitung. (cbe)

 


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