09.04.2024

Lauterkeitskommission

Viele Beschwerden zu Konsumententhemen

Noch nie hat die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) so viele Beschwerdeverfahren geführt wie im vergangenen Jahr.

2023 war für die SLK ein Rekordjahr. 124 Beschwerdeverfahren hat die Kommission durchgeführt. Das sind 40 Prozent mehr als im Vorjahr, wie die SLK anlässlich der Veröffentlichung ihres Tätigkeitsberichts schreibt. In den letzten drei Jahren habe sich die Anzahl der Beschwerdeverfahren auf hohem Niveau gehalten, so die SLK weiter.

Der langjährige Durchschnitt der Zahl der Beschwerdeverfahren liegt bei rund 90 pro Jahr. Etwas mehr als die Hälfte, rund 54 Prozent der Beschwerden, hat die SLK gutgeheissen. Dies entspricht gegenüber den Vorjahren einer leichten Zunahme.

Lebensmittel und Getränke im Fokus

Die meisten Beschwerden drehten sich um klassische Konsumententhemen, schreibt die Kommission. Mit 14 Prozent hatte der Bereich Lebensmittel/Getränke den höchsten Anteil der Beschwerden zu verzeichnen, gefolgt von den Branchen Haus/Garten (10,5 Prozent) und Freizeit/Touristik/Hotel/Restaurant (9,9 Prozent). Zunahmen von Beschwerden gegenüber dem Vorjahr waren in den Bereichen Pharma/Gesundheit und Alkohol/Tabak festzustellen.

Bei den Medien bleibt der Bereich Internet/E-Mail mit Abstand der Spitzenreiter (37,6 Prozent), gefolgt von Direktmarketing (23,8 Prozent) und Aussenwerbung (9,5 Prozent). Eine stetige Steigerung der Beschwerdezahlen verzeichnet der Bereich Social Media, der erst seit 2021 separat gemessen wird und heuer einen Anteil von rund 8,5 Prozent aller Beschwerden ausmacht.

Fifa-Beschwerde sorge für internationale Aufsehen

International für Aufsehen gesorgt hat, dass die Lauterkeitskommission eine Beschwerde gegen die
Kommunikation des Fussballweltverbands Fifa über die Klimaneutralität der Weltmeisterschaft in Katar gutgeheissen hat (persoenlich.com berichtete). Weltweit berichteten Medien über diesen Entscheid. Inzwischen ist er rechtskräftig.

Von der Öffentlichkeit ebenfalls mit Interesse aufgenommen wurde die neue Richtlinie zur «Kommerziellen Kommunikation mit Umweltbezug / mit Umweltargumenten», welche die SLK erarbeitet hat. Sie stellt klar, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, wenn ein Unternehmen mit Umweltargumenten wirbt, also Green Marketing betreibt.

Wiederum sind im Tätigkeitsbericht einzelne, exemplarische Entscheide aufgeführt. Dabei ist festzuhalten, dass es sich beim Beschwerdeverfahren vor der Lauterkeitskommission um ein einfaches, summarisches Verfahren handelt, in welchem keine umfangreiche Beweisabnahme stattfindet wie vor den staatlichen Gerichten. (pd/nil)


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