15.05.2003

Messe Schweiz

Beschwerde gegen BAG wegen SARS-Verfügung eingereicht

"Unangemessen und unverhältnismässig" -- Schadenersatzklage offen.

Die Messe Schweiz (MCH) hat ihre angekündigte Beschwerde gegen die BAG-Verfügung wegen SARS beim EDI fristgemäss eingereicht. Das Arbeitsverbot für asiatisches Personal an der Uhren- und Schmuckmesse sei "unangemessen und unverhältnismässig".

Das BAG hatte nach MCH-Angaben bis zum 31. März, zweieinhalb Tage vor der Eröffnung der diesjährigen "Baselworld", auf Anfragen keine Massnahmen wegen SARS verlangt. Die am 1. April erlassene Verfügung sei dann ein "panikartiger Schnellschuss" gewesen, sagte MCH-Chef René Kamm am Donnerstag vor den Medien in Basel.

Gemäss einem Gutachten von Professor Franz Daschner von der Universitätsklinik Freiburg im Breisgau sind die vom BAG verfügten Massnahmen übertrieben, seuchenhygienisch unnötig, "medizinisch nicht nachvollziehbar" und "willkürlich". Dass manche Aussteller dann ausserhalb der Messe handelten, habe das Risiko eher erhöht.

Auch die BAG-Begründung, wonach SARS bei Messestand-Kontakten eher übertragen werde, wurde widerlegt: Einkäufer probierten aus Prinzip keine Exponate an, sagte Bucherer-CEO Adelbert Bütler. Und Asiaten mieden Körperkontakte. Bucherer ist als Schweizer Uhren-und Schmuck-Marktleader Aussteller und Einkäufer an der Messe.

Das BAG sei gegenüber der Messe strenger gewesen als weltweit führende Gesundheitsorganisationen empfohen hätten, sagte Kamm weiter. Mit der Beschwerde gegen die bundesrechtlich unhaltbare BAG-Verfügung wolle MCH auch Klarheit schaffen für spätere Messen.

Laut Kamm ist der Standort Zürich 2004 bei der nächsten Uhren- und Schmuckmesse -- dem weltweit wichtigsten Treffen der Branche -- "hoch gefährdet". Die Gesundheitsdirektion Zürich hatte den ganzen Wirbel mit ihrer zweieinhalb Tage vor Eröffnung erhobenen Forderung beim BAG nach Absage der Uhren- und Schmuckmesse ausgelöst.

MCH prüfe zusätzlich zur Beschwerde eine Schadenersatzklage beim Bund. Den Schaden wegen der "faktischen Teilschliessung" durch das BAG konnte Kamm noch nicht beziffern; MCH hat unter anderem zur Betreuung erboster Aussteller ein Büro in Hongkong eröffnet. Noch seien formell keine Aussteller-Schadenersatzklagen eingegangen.

Kamm betonte, dass auch für die Messe der Schutz der Bevölkerung über wirtschaftlichen Interessen stehe. Doch die vom BAG verfügten Massnahmen seien für den Seuchenschutz nutzlos bis gefährlich, für die Messe und ihre Aussteller schwer geschäftsschädigend und für das Image der Schweiz in betroffenen asiatischen Ländern schädlich.


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