04.06.2003

GGA

Bezeichnungen "Saucisson neuchâtelois" und "Saucisse neuchâteloise" geschützt

Keine Einsprachen.

Als vierte schweizerische Fleischware werden die Bezeichnungen "Saucisson neuchâtelois" und "Saucisse neuchâteloise" vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in das Register der geschützten geografischen Angaben (GGA) eingetragen. Gegen das am 24. Februar öffentlich aufgelegte Gesuch um Eintragung sind innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einsprachen erhoben worden.

Die Bezeichnungen "Saucisse neuchâteloise" und "Saucisson neuchâtelois" wurden erstmals gegen Ende des 19. Jahrhunderts verwendet. Diese Art der Haltbarmachung von Schweinefleisch beruht jedoch auf einer noch älteren Tradition: Die "Saucisson neuchâtelois" und die "Saucisse neuchâteloise" gehören zur berühmten "Torrée", einem speziellen Kochverfahren in einer Erdgrube.

"Saucisse neuchâteloise" und "Saucisson neuchâtelois" bezeichnen eine geräucherte Wurstware, die im Kanton Neuenburg aus Schweizer Schweinefleisch hergestellt wird. Typisch ist die Verwendung von Rindskranzdärmen für die "Saucisse neuchâteloise" und von Rindsmitteldärmen für die "Saucisson neuchâtelois".


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