12.03.2003

Noni-Saft

Bis zu 2000 Franken Bussen für Vertreiber

Bezirksgericht Zürich: Verbotenes Schneeballsystem.

Der Vertrieb von Noni-Saft beruht gemäss dem Zürcher Bezirksgericht auf dem verbotenen Schneeballsystem. Fünf Schweizer Distributoren des angeblichen Wundersaftes sind mit Bussen zwischen 400 und 2000 Franken bestraft worden. Die höchste Busse sprach das Bezirksgericht gegen einen Hauptverantwortlichen des Vertriebs von Noni-Saft in der Schweiz aus. Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil haben er und vier weitere Mitarbeitende der US-Firma Morinda gegen das Lotteriegesetz verstossen, welches Schneeballsysteme verbietet. Der Kadermann wurde ausserdem wegen Verstosses gegen das Lebensmittelgesetz verurteilt, weil er die scheinbar heilende Wirkung des Noni-Safts mit zwei Wirkstoffen begründet hatte, die es gar nicht gibt. Von den insgesamt sechs angeklagten Distributoren wurde eine Person mangels Nachweis von Geschädigten freigesprochen.

Der Noni-Saft wird aus einer Frucht aus Tahiti gewonnen. In der Schweiz kam das exotische Getränk im Juni 2000 auf den Markt. Die sechs Mitarbeitenden der Firma Morinda wurden im August 2001 anlässlich einer Produktepräsentation von der Polizei erwischt. Danach verhängte das Zürcher Statthalteramt Bussen, weil das "Multi Level Marketing" der Firma eine Form des Schneeballsystems sei. Zum selben Schluss kam nun das Bezirksgericht Zürich. Der Hauptverantwortliche wurde aber lediglich mit einer Busse von 2000 Franken bestraft. Weil sich dessen Vermögensverhältnisse verschlechtert haben. Das Statthalteramt hatte noch eine Busse von 10'000 Franken ausgesprochen und die Einziehung eines unrechtmässig erlangten Vermögensvorteils von rund 100 '000 Franken angeordnet.


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