26.03.2003

Jo-Jo-Bälle

Kanton Zürich verbietet Verkauf

Modespielzeug gemäss BAG nicht gesetzeskonform.

Der Kanton Zürich stoppt den Verkauf der mit Flüssigkeit gefüllten Jo-Jo-Bälle. Er will über die Schulen auf die Gefährlichkeit des Modespielzeugs aufmerksam machen. Beim Spielen besteht gemäss Bundesamt für Gesundheit Strangulationsgefahr. Sämtliche Schulen im Kanton Zürich werden per Fax aufgefordert, die Warnung vor den zurzeit beliebten Bällen unter die Schülerinnen und Schüler zu bringen, wie Bruno Pacciarelli vom Kantonalen Labor am Donnerstag gegenüber dem Zürcher Regionaljournal von Radio DRS sagte.


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