23.03.2004

BahnCard

Kein Markenschutz in der Schweiz

Bundesgericht weist Beschwerde der Deutschen Bahn ab.

Die Bezeichnung "BahnCard" kann in der Schweiz für Finanz- und Transportdienstleistungen keinen Markenschutz beanspruchen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Deutschen Bahn AG abgewiesen.

Laut Bundesgericht bezeichnet "BahnCard" allgemein die Kundenkarte eines Bahnunternehmens. Indessen fehle der Bezeichnung ein individualisierendes Merkmal, das dem Publikum die Zuordnung zu einem bestimmten Bahnunternehmen ermöglichen würde. Das fragliche Zeichen gehöre damit zum Gemeingut und sei nicht schutzfähig.


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