22.07.2004

Reisebranche

Ombudsman warnt vor unseriösen Anbietern

Konkurs von Avione als schlechtes Beispiel.

Der Ombudsman der Reisebranche will den Kampf gegen unseriöse Reiseveranstalter verstärken. Es gehöre zur Sorgfaltspflicht eines Reisebüros, seinen Kunden nur solche Veranstalter zu verkaufen, die über eine gültige Kundengeldversicherung verfügten. Dies hält der Ombudsman der Reisebranche, Nicolas Oetterli, in seinem Jahresbericht fest. Als Beispiel wird die Pleite des Reiseveranstalters Avione aufgeführt, bei der im November viele Reisenden am Feriendomizil festsassen.

Der Konkurs von Avione habe vielen betroffenen Kunden herbe Verluste und grossen Ärger beschert. Die Pleite habe aber auch Reisebüros betroffen. Die Berufung auf den Vermittlerstatus entbinde die Reisebüros nicht automatisch von jeglicher Haftung. Geschädigte Reisende können also ihre Forderungen beim Reisebüro geltend machen, sofern es einen Veranstalter vermittelt hat, der nicht über die nötigen rechtlichen Garantien verfügt.


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