05.05.2000

Stadt Bern erlässt Reklamereglement

Das letzte Wort hat der Souverän.

Der Erlass bezieht sich sowohl auf Reklamen auf öffentlichem als auch auf privatem Grund. Er will eine gute Integration von Werbung ins Stadtbild gewährleisten. Ausserdem sollen Wohnqualität und Verkehrssicherheit in möglichst geringem Umfang beeinträchtigt werden. In der Berner Altstadt und im Mattequartier besteht – von wenigen Ausnahmen abgesehen – ein Reklameverbot, das jedoch nicht für Firmenanschriften gilt. Für die Aussenwerbung in Industrie- und Gewerbezonen gibt es hingegen nahezu keine Beschränkung.



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