18.06.2017

Influencer Marketing

Werbung kennzeichnen gehört zum guten Ton

In Deutschland muss ein Youtuber 10'500 Euro Busse bezahlen, weil er Videos nicht als Werbung kennzeichnete. In der Schweiz müssen Influencer voraussichtlich keine Geldstrafen befürchten, sagt Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum.
Influencer Marketing: Werbung kennzeichnen gehört zum guten Ton
Uwe Schüder alias «Flying Uwe» präsentierte in Youtube-Videos Produkte eines Unternehmens, dessen Geschäftsführer er ist. 10'500 Euro Busse sind die Folge. (Bild: Screenshot)
von Christian Beck

Der deutsche Kampfsport-Youtuber «Flying Uwe» muss eine Busse von 10'500 Euro bezahlen. Dieses Bussgeld hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein festgesetzt. Demnach hatte es «Flying Uwe» trotz mehrfacher Hinweise unterlassen, drei Youtube-Videos, in denen er Produkte ausgiebig positiv darstellt, im Bewegtbild als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen. «Flying Uwe» nimmt diese Nachricht gelassen entgegen, wie er in folgendem Video (ab der 7. Minute) deutlich macht:

Müssen auch Schweizer Social-Media-Stars Werbung offenlegen? Theoretisch ja, schreibt Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum, in einem Blogpost. Aus der Generalklausel gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes für unlauteren Wettbewerb lasse sich ableiten, dass Influencer dem Transparenzgebot unterliegen würden.

«Das Lauterkeitsrecht schreibt vor, dass Werbung als solche ersichtlich und für das Publikum erkennbar sein muss. Das Transparenzgebot gilt auch für Influencer und andere Personen, die gegen Entgelt auf Social-Media-Plattformen oder in Weblogs mit positiver Berichterstattung für Dienstleistungen und Produkte oder für Unternehmen werben», schreibt Steiger. Somit gebe es eine Kennzeichnungspflicht für Influencer. Auch die Grundsätze «Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation» der Schweizerischen Lauterkeitskommission würden entsprechende Bestimmungen enthalten.

In der Praxis sieht es anders aus

«In der Praxis müssen Influencer in der Schweiz voraussichtlich keine rechtlichen Folgen befürchten, wenn sie Werbung nicht kennzeichnen», so der Rechtsanwalt von der Zürcher Kanzlei Steiger Legal. Die Lauterkeitskommission habe gegenüber Influencern keine Sanktionsmöglichkeiten, zudem sei auch noch keine einzige Beschwerde eingegangen. Möglich seien zivilrechtliche Klagen – aber unwahrscheinlich.

Dennoch: «Ich gehe davon aus, dass Schleichwerbung bei Influecern und anderen Social-Media-Stars auch ohne direkte rechtliche Folgen immer weniger zum guten Ton gehört», so Steiger weiter. Influencer, die Werbung nicht kennzeichnen, würden ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen. Mit Folgen: «Influencer, die nicht glaubwürdig sind, verlieren ihre Aufträge und können sich Kleider, Make-up und Reisen nicht mehr bezahlen lassen.» Da sich das Publikum von gekennzeichneter Werbung nicht abschrecken lasse, sei die Transparenz für Influencer auch nicht nachteilig.

 



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