05.11.2013

Presserat

"24 Heures" hat Politiker-Privatsphäre nicht verletzt

Streit mit Hausangestellten vor Gericht durfte thematisiert werden.

Streitet sich die Frau eines Politikers vor Gericht mit einer Hausangestellten, darf die Presse darüber berichten und den Politiker identifizieren. Der Presserat hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen. Allerdings müsse der Medienbericht im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit stehen.

Zu beurteilten hatte der Presserat mehrere Artikel in der Westschweizer Zeitung "24 Heures". Die Zeitung berichtete über eine Hausangestellte, welche der Ehefrau eines SP-Politikers vor Gericht vorwarf, ihr Lohn vorenthalten, sie unter dem gesetzlichen Minimum bezahlt und sie missbräuchlich entlassen zu haben. Der Presserat hatte zu beurteilen, ob die Privatsphäre des Politikers und seiner Ehefrau dadurch verletzt worden war. Er kommt zum Schluss, dass in diesem Fall das Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung überwiegt.

Auch wenn die Hausangestellte formal von der Ehefrau und deren Apotheke angestellt war, sei der Politiker faktisch trotzdem ebenfalls Arbeitgeber gewesen, heisst es in einer Medienmitteilung vom Dienstag. Und als Anwalt mit Spezialgebiet Arbeitsrecht sowie als Parlamentarier einer Partei, die kürzlich eine Kampagne zur Besserstellung der Hausangestellten lanciert habe, müsse er es sich gefallen lassen, dass sein privates Verhalten in diesem Zusammenhang öffentlich thematisiert werde. (sda) 


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