Die 3-Plus-Gruppe, seit 1. Februar Teil von CH Media, muss von der Ombudsstelle der privaten Radio- und Fernsehveranstalter gleich zwei Beanstandungen entgegennehmen. Die eine betrifft den Spielfilm «The Purge», welcher am 3. Februar auf 4+ ausgestrahlt wurde. Dies sei «ein völlig verstörender Film und hat im Intro brutalste und grausamste Szenen», so ein Beanstander. «The Purge», ab 20.15 Uhr ausgestrahlt, sei «einfach krank und für Jugendliche verstörend. Viel zu nahe an der Realität».
Die 3-Plus-Gruppe teile die Einschätzung des Beanstanders nur zum Teil, könne aber die Kritik an den Gewaltszenen nachvollziehen. Da der Schutz von Kindern und Jugendlichen ein wichtiges Anliegen sei, «würde die 3-Plus-Gruppe allfällige zukünftige Ausstrahlungen des Films ‹The Purge› im Nachtprogramm platzieren beziehungsweise mit dem Hinweis versehen, dass diese Sendung für Kinder und Jugendliche nicht geeignet ist. Diese Anpassungen erfolgen unpräjudiziell und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht», heisst es in einer Stellungnahme des Senders.
Ombudsmann Oliver Sidler hat sich «den beanstandeten Film in voller Länge angesehen, ohne den Film zuvor gekannt oder weitere Hintergrundinformationen darüber eingeholt zu haben». Er finde es «unverständlich», weshalb der Film auf 20.15 Uhr programmiert worden sei, ohne jeglichen Warnhinweis. Er empfiehlt im Schlussbericht dem Veranstalter «dringend», die Programmplanung in Bezug auf allenfalls jugendgefährdende Sendungen nicht nur in diesem Fall, sondern auch für künftige Fälle umsichtiger und professioneller zu gestalten. Im vorliegenden Fall erkennt Sidler eine Verletzung von Art. 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Demnach müssen Programmveranstalter dafür sorgen, dass Minderjährige nicht mit Sendungen konfrontiert werden, welche ihre körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden.
Schlangen werden instrumentalisiert
Eine zweite Beschwerde richtet sich gegen «Naked Survival – Schlangen und Bangen», ausgestrahlt am 26. Januar auf 5+. «Eigentlich wollte ich den Sender wegen dem Thema Schlangen ansehen», so ein Beanstander. Gesehen habe er aber, «wie primitive Leute auf grausame Art Schlangen töten. Muss das sein? Das sollte dem Tierschutz gemeldet werden.»
Die Sendereihe «Naked Survival» vermöge als solche schon nicht sehr sinnvoll zu sein. «Der ‹Schlangen-Special› jedoch treibt die Tötung und den Verzehr von Schlangen auf die Spitze», so Ombudsmann Sidler im Schlussbericht. Gemäss RTVG seien Sendungen unter anderem unzulässig, welche die öffentliche Sittlichkeit gefährden. «Diese Szenen wie auch die auf das Töten und Verspeisen von Schlangen zugespitzte Dramaturgie führen meines Erachtens dazu, dass die Tiere in einem gewissen Masse für einen Unterhaltungszweck instrumentalisiert wurden.» Auch wenn es sich um eine eingekaufte Serie handle, habe der Sender dafür zu sorgen, dass die programmrechtlichen Bestimmungen eingehalten würden. (cbe)

