«Dieser deutsche Sommer gehörte politisch ganz der AfD. Aus dem Hintergrund dirigiert vom Faschisten Björn Höcke und radikaler als je zuvor, steht sie in den Umfragen höher denn je.» So begann im Herbst 2023 ein Artikel auf tagesanzeiger.ch. Dagegen ging eine Beschwerde ein.
Der Beschwerdeführer argumentierte, die Bezeichnung «Faschist» sei für Höcke unzutreffend. Im Artikel werde diese Bezeichnung nicht erläutert oder begründet. Da es bislang kein rechtskräftiges Gerichtsurteil gebe, das Höcke als rechtsextrem oder antisemitisch einstufe, sei die Verwendung des Begriffs ohne weitere Spezifizierung nicht zulässig.
Sachverhalt sei «hinreichend klar»
Der Presserat folgte dieser Argumentation nicht. In seiner Begründung steht, es könne «nicht allein von rechtskräftigen gerichtlichen Urteilen abhängig gemacht werden» könne, «wer journalistisch wie charakterisiert werden darf». Der Sachverhalt im Fall Höcke sei «hinreichend klar», wenn dieser als ausgebildeter Historiker bewusst zum Skandieren verbotener Parolen aus der Nazizeit aufrufe wie «Alles für Deutschland».
«Es darf davon ausgegangen werden, dass, wer nicht Faschist ist, in seinen Reden nicht Nazi-Parolen skandieren lässt», heisst es in der Stellungnahme, die der Presserat am Montag auf seiner Website veröffentlichte. Für die journalistische Charakterisierung sei nicht allein entscheidend, ob Höcke damit gegen den Paragraphen 86a des Deutschen Strafgesetzbuches zur Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verstosse.
Weitgehende Einigkeit über Titulierung
Der Presserat wies auch darauf hin, dass in der öffentlichen Debatte Einigkeit über die Charakterisierung von Höcke bestehe. Die einzigen Stimmen, die seine Einstufung als «Faschist» infrage stellten, kämen aus der AfD selbst und ihrem unmittelbaren Umfeld.
Die Redaktion des Tages-Anzeigers hatte in ihrer Stellungnahme angeführt, dass unter PolitikwissenschaftlerInnen, HistorikerInnen und in deutschen Medien weitgehend Einigkeit über Höckes rechtsextreme und faschistische Ansichten herrsche. Zudem sei Höcke seit 2020 nicht mehr juristisch gegen solche Bezeichnungen vorgegangen. (pd/nil)

