19.04.2012

DRS 3

Amok-Video hat Konsequenzen

SRF ergreift disziplinarische Massnahmen.

Das Amok-Video eines DRS-3-Moderators sorgt seit Mittwoch für mächtigen Wirbel. Im Film, der eigentlich ein privates Engagement im Rahmen einer Ausbildung war, stürmt Moderator Knackeboul mit einer Pistole bewaffnet durchs Studio des SRF-Senders "Virus" und erschiesst dabei mehrere Radio-Mitarbeitende (Video vgl. 20min.ch)

Das Video ist nicht neu. Es entstand vor rund zwei Jahren im Rahmen einer privaten Ausbildung, wie 20min.ch am Mittwoch berichtete. Dass es nun aber der DRS-3-Moderator Sascha Rossier genau zum Breivik-Prozessauftakt auf Facebook teilte, ist denkbar unglücklich. Die Wogen gingen hoch: Sowohl bei den Hörern, als auch unterer den SRF-Mitarbeitenden. Gegenüber 20min.ch zeigen sich denn auch Rossier und Knackeboul einsichtig. "Es war ja nicht geplant, dass der Clip veröffentlicht wird. Dass dies nun passiert ist, tut mir sehr leid", sagte Knackeboul.

Auch wenn sich die beiden entschuldigten und Ähnliches nicht wiederholen wollen (Rossier: "Ich werde in Zukunft den Zuerst-Denken-dann-Posten-Style praktizieren"), verstiessen die beiden Moderatoren klar gegen die im Leutschenbach geltenden "Publizistischen Leitlinien". Im 65-seitigen Handbuch ist unter Punkt 2.8. festgelegt, wie sich SRF-Journalisten bei privaten Aktivitäten in Social Media zu verhalten haben: "Programmmitarbeitende sind äusserst zurückhaltend beim Beitritt zu interessengebundenen Gruppen in sozialen Netzwerken. (…) Sie müssen darauf achten, mit ihren Online-Beiträgen ihre Glaubwürdigkeit als SRF-Journalisten nicht zu beeinträchtigen. Private Postings dürfen dem Ansehen von SRF keinen Schaden zufügen und sollen Mindestanforderungen an Stil und Geschmack erfüllen."

Über das Fehlverhalten von Rossier und Knackeboul zeigten sich natürlich die Verantwortlichen bei SRF gar nicht erfreut. Am Dienstag diskutierte die Geschäftsleitung den Fall und es wurden bereits Konsequenzen eingeleitet: "Es wurden disziplinarische Massnahmen getroffen", bestätigt SRF-Sprecher Marco Meroni gegenüber persoenlich.com.

Laut Arbeitsrecht kann es sich bei "disziplinarischen Massnahmen" um eine Abmahnung ("bitte nicht mehr machen", ohne Konsequenzen), Verwarnung (Androhung einer fristlosen Entlassung) oder gar um eine Entlassung handeln. Zur Frage, welche dieser drei Konsequenzen im Fall der fehlbaren DRS-3-Moderatoren zum Tragen kommt, wollte SRF gegenüber persoenlich.com keine Stellung nehmen. (eh)


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