27.08.2019

Limmattaler

Amtliche Anzeigen weiterhin in Zeitung

Schlieren will die «Amtlichen» nicht nur online. Man wolle kein «Totengräber der Regionalpresse sein».
Limmattaler: Amtliche Anzeigen weiterhin in Zeitung
Stadtpräsident Markus Bärtschiger sagte, es sei Auftrag der Stadt, sicherzustellen, dass die Bevölkerung in allen Bereichen gut informiert sei. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Der «Limmattaler» bleibt amtliches Publikationsorgan der Stadt Schlieren. Das Parlament hat entschieden, die amtlichen Anzeigen weiterhin in der Zeitung abzudrucken und nicht ins Internet zu verschieben. Die Stadt will nicht «aktiver Totengräber der Regionalpresse sein».

Der Vorstoss stammte von der SVP und hätte der Stadt Inseratekosten gespart. Das Schlieremer Parlament stimmte aber mit 23 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen die Verschiebung ins Internet, wie der «Limmattaler» in seiner Ausgabe vom Dienstag berichtete.

Stadtpräsident Markus Bärtschiger (SP) sagte zwar, dass es Sparpotenzial gebe. Aber es sei Auftrag der Stadt, sicherzustellen, dass die Bevölkerung in allen Bereichen gut informiert sei. Zudem wolle man nicht der aktive Totengräber der Regionalpresse sein.

Hätte das Parlament dem SVP-Vorstoss zugestimmt, hätte der «Limmattaler» künftig mit deutlich weniger Einnahmen auskommen müssen. Die Folge davon wären wohl Sparmassnahmen auf der Redaktion gewesen und ein entsprechend ausgedünnter Lokaljournalismus.

Dauerhaft gerettet sind die Einnahmen für den «Limmattaler» aber nicht. Zu einem späteren Zeitpunkt, etwa in fünf bis zehn Jahren, soll das Thema erneut auf die Traktandenliste kommen.

Den Zürcher Gemeinden ist es seit Anfang 2018 erlaubt, die «Amtlichen» nicht mehr in einer Zeitung, sondern im Internet zu publizieren. Andere Blätter müssen bereits auf diese Einnahmen verzichten, etwa der «Zürcher Unterländer».

Gnadenfrist für Winterthurer «Landbote»

Auch in Winterthur wurde am Montagabend über die Publikation der «Amtlichen» diskutiert. Dort entschied sich das Parlament jedoch für einen Mittelweg, der gleichzeitig eine Gnadenfrist für den «Landboten» darstellt: Die Publikation der «Amtlichen» wird grundsätzlich ins Internet verschoben, auf die städtische Website, wie der «Landbote» selber am Dienstag berichtete.

Gewisse Publikationen wie Baugesuche, Todesanzeigen und Verkehrsanordnungen werden aber sicher noch bis 2025 «in einer in Winterthur erscheinenden Zeitung» publiziert. Der «Landbote» kann also weiterhin mit Inseraten der Stadt rechnen, aber es werden weniger. Er verliert die Submissions- und Konkursanzeigen. (sda/log)



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