Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde einer Privatperson gegen den "Sonntag" teilweise gutgeheissen. In einem Artikel vom 27. Juni 2010 waren gegen einen Thurgauer Vorwürfe erhoben worden, ohne dass der Betreffende angehört wurde. Damit habe die Zeitung die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verletzt, welche eine Anhörung bei schweren Vorwürfen vorschreibt, schreibt der Presserat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.
Unter dem Titel "Dieses Zeug muss endlich weg" hatte der "Sonntag" über einen Pilotprozess berichtet, den zwei Aargauer Richter wegen Persönlichkeitsverletzungen im Internet gegen einen Mann aus dem Kanton Thurgau angestrengt hatten. Der Thurgauer veröffentliche auf seiner Website "Kinder ohne Rechte" unter anderem Berichte über Kindsmisshandlungen sowie Kritik an den Entscheiden von Justiz, kantonalen und kommunalen Behörden, hiess es im Bericht weiter. Personen, die nicht in seinem Sinn entschieden hätten, prange der Thurgauer auf einer "schwarzen Liste" an - mit Bild, vollständiger Geschäfts- und Privatadresse und meist auch mit der Handynummer. Auf dieser Liste seien auch die beiden Richter aufgeführt, hiess es im Artikel weiter.
Der Thurgauer verlinke die Namen der Aufgeführten zudem mit kritischen Artikeln aus verschiedensten, "zum Teil auch obskuren Quellen". Weil die Homepage des Mannes auch über Adressen wie "Chindlifresser", "Kinderhandel" oder "Kinderklau" erreichbar sei, seien die Auswirkungen für die Betroffenen fatal. Am 27. August 2010 beschwerte sich der Thurgauer wegen des Zeitungsartikels beim Presserat. Dieser räumt nun ein, dass die Anhörungspflicht missachtet wurde. Darüber hinaus werde die Beschwerde jedoch abgewiesen. Weder das Wahrheitsgebot noch die Unschuldsvermutung seien verletzt worden.
Zu der vom Beschwerdeführer gerügten Nennung seines Namens hält der Presserat fest, dass sich der Betreffende auf seinen diversen Websites ausdrücklich an die Öffentlichkeit wende. Ausserdem nehme er in den Medien zu kinderrechtlichen Fragen regelmässig unter seinem Namen Stellung nehme. Deshalb werde auch dieser Beschwerdepunkt abgewiesen. (sda)

